Leistungsabteilung zuständig für Bewerbungsbemühungen ???

  • Jemand erhielt Anfang Februar ein Schreiben von seinem Arbeitsvermittler, worin erwähnt wird, dass in unserer abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung vom XXXX Bewerbungsbemühungen vereinbart wurden und diese Nachweise nun gefordert werden.


    Es wurde aber keine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen und somit auch nichts vereinbart.


    Es gibt einen Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt.
    Dieser wurde nicht erwähnt und somit bezieht man sich in dem Forderungsschreiben überhaupt nicht darauf.
    Also es werden keine Verpflichtungen aus diesem Verwaltungsakt gefordert.


    Ist meiner Meinung nach ein Unterschied, diese beiden Formen von Eingliederungsvereinbarungen, die ein Sachbearbeiter eigentlich kennen und auch genau in Schreiben bezeichnen sollte.


    Nun das Problem.
    Diese Forderung aus der angeblich abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarun ignorierte der Leistungsempfänger.


    Nach einem Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen, schrieb nun die Leistungsabteilung, dass Unterlagen fehlen, um den Antrag bescheiden zu können und forderte den Leistungsempfänger auf, sich umgehend beim Team der Arbeitsvermittlung zu melden.
    Welche Unterlagen fehlen und ob diese für eine Leistungsbewilligung erforderlich sind, wurde nicht genannt.
    Es ist nur pauschal von Unterlagen die Rede.


    Vermutlich handelt es sich bei den geforderten Unterlagen um diese Bewerbungsbemühungen und man macht nun davon eine Leistungsbewilligung abhängig.


    Wäre ein vollkommener Fehltritt einer Leistungsabteilung, denn wenn die geforderten Bemühungen nicht beigebracht wurden, wären seitens der Arbeitsvermittlung Schritte einzuleiten.
    Anhörung und dann evtl. Sanktion.


    Es wurde sofort ein Schreiben an die Leistungsabteilung geschickt, dass umgehend und schriftlich mitgeteilt wird, was konkret für Unterlagen fehlen, die für eine Leistungsbewilligung relevant sind.
    Mehr kann im Moment nicht getan werden, da dieses Schreiben der Leistungsabteilung kein Bescheid ist und somit vorerst keine Rechtsmittel eingelegt werden können.


    Hat noch jemand eine Idee, wie man eine Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen ab 01.04. noch vorantreiben könnte ???


    Ist es nun schon so weit, dass man mit solchen Methoden die Leute "geschmeidig" machen möchte ???
    Mein Essen kommt gleich rückwärts. :mad: