Hallo, liebe Mitstreiter !
Ich möchte vorausschicken, dass ich jedem gönne, dass er seine Wohnung behält.
Aber es gibt leider Ungerechtigkeiten bei der Einleitung von Mietkostensenkungsverfahren.
Z.B. werden Betroffene aufgefordert, wenn die Angemessenheitsgrenze um 20,00 € monatlich überschritten wird und andere werden nicht zur Mietkostensenkung aufgefordet, obwohl die Angemessenheitsgrenze um 50,00 € monatlich überschritten wird ???
Gibt es ein Gleichbehandlungsprinzip, mit dem ein von einem Mietkostensenkungsverfahren Betroffener so argumentieren könnte ???
Warum Aufforderung bei geringer Überschreitung und keine Aufforderung bei hoher Überschreitung ???
Macht sich eigentlich ein Sachbearbeiter der Rechtsbeugung im Amt strafbar, wenn so extrem unangemessen hohe Unterkunftskosten bewilligt werden und nicht zur Mietkostensenkung aufgefordert wird ???
Rätsel über Rätsel ???