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ich habe mal deine bisherigen beiträge gelsen. demnach hängst du nun schon 4 jahre im hartz4-modus.
ZitatAm Anfang der Massnahme wurde uns mitgeteilt das im Krankheitsfall zwingen eine Bettlägrigkeitsbescheinigung erforderlich sei,
na wenn dir dir das schon vor die füsse hauen, dass wirst du schon ein pappenheimer sein, der all die jahre versucht sich mit händen und füßen gegen alles was vom jobcenter kommt, massiv zu wehren!:-(
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Guten Morgen!
Ich poste dazu mal die Aussage des hier ansässigen Jobcenters...
ZitatDie Vorlage einer Bettlägerigkeitsbescheinigung ist lediglich für Fälle gedacht, in denen sich der Kunde der Meldepflicht und der Möglichkeit, einen Integrationsplan zu erarbeiten, durch Vorlage von Krankmeldungen entziehe. Weiterhin gelte dies nicht für alle Arbeitsunfähigkeitszeiten, sondern lediglich für die Tage, an denen der Kunde zu einem Termin beim Jobcenter erscheinen, oder an Schulungsmaßnahmen teilnehmen solle.
Diese Aussage bestärkt die Einschätzung von lacki.
LG chico
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Dann sind vermutlich einige andere "faule Früchtchen" in der Maßnahme und alle müssen darunter leiden. Ist doch in anderen Bereichen nicht anders.
LG chico
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Zitat
Dann sind vermutlich einige andere "faule Früchtchen"
klar sind es die anderen. meiner meinung sollte sich der fragesteller mal selbst darüber gedanken machen, warum er nun schon mindestens 4 jahre auf H4 ist. das kenne ich hier in Berlin wirklich nur von Arbeitsunwilligen und Spritbrüdern!
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Es ist zwar richtig, das man zu einfachen Meldeterminen auch bei einer normalen AU durchaus erscheinen kann, doch für eine Massnahme, die evenuelle über ganze Tage geht und das mehrere Tage hintereinander, da fehlt für eine solche Forderung:
Am Anfang der Massnahme wurde uns mitgeteilt das im Krankheitsfall zwingen eine Bettlägerigkeitsbescheinigung erforderlich sei, eine normale AU wäre nicht ausreichend und würde nicht anerkannt
jedwede Gesetzesgrundlage. Ein Massnahmeträger kann nicht komplett alle gesetzlichen Regelungen außer Kraft setzen. Man muß nicht bettlägerig krank sein, um ein Massnahme NICHT durchführen zu können.
Beispiel:
Bei Fieber muß man nicht unbedingt bettlägerig krank sein. Aber 8 Stunden z.B. in einer Massnahme sitzen und das das ohne Bettlägerigsbescheinigung vom Träger verlangt wird, ist schon vorsetzliche Körperverletzung bis hin je nach Krankheit versuchter Mord. Irgendwo sind auch Dingen ein Ende gesetzt!!Wie gesagt, einen einfachen Meldetermin kann man druchaus wahrnehmen, aber eine Massnahme über viele Stunden und Tage bei AU NICHT!!!
Gruß
Ernie -
ich habe mal deine bisherigen beiträge gelsen. demnach hängst du nun schon 4 jahre im hartz4-modus.
na wenn dir dir das schon vor die füsse hauen, dass wirst du schon ein pappenheimer sein, der all die jahre versucht sich mit händen und füßen gegen alles was vom jobcenter kommt, massiv zu wehren!:-(
Hallo,
ich bin über den Umgangston hier ziemlich entsetzt. Reicht es nicht, wenn die Presse und die Jobcentermitarbeiter uns dauernd niedermachen? Müsst Ihr das auch noch untereinander tun? Wer andere so abkanzelt, sollte sich mal an die eigene Nase fassen.Gruß Wanderer
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