Guten Tag,
einer meiner Klienten stellte mir eine Frage, die ich ihm leider nicht beantworten konnte.
Er lebt in einer nicht angemessenen 100m² Wohnung, musste Stütze beantragen und wurde daraufhin nun aufgefordert, in einen geeigneten Wohnraum zu ziehen. Dies möchte mein Klient jedoch nicht. Wäre es ihm möglich, eine WG zu eröffnen und die anderen 50m² selbst nicht zu nutzen? Allerdings gäbe es wie in jeder WG gemeinsame Nutzung verschiedener Räumlichkeiten. Kann er unter vermieten, oder wie sollte er es am besten anstellen?
MfG, Fender