Umzug in ein anderes Bundesland mit Alg2

  • Hallo Community,


    vor einiger Zeit hab ich das verlangen von Niedersachsen nach Rheinland-Pfalz zu ziehen aus einigen Gründen und das Jobcenter sowie meine Maßnahme wo ich zurzeit bin sagt erst das eine und dann wieder das andere, dabei wissen die genau was ich eigentlich will.


    Das Jobcenter sagte mir erst 2 Varianten:


    Die erste ist ich finde in Rheinland-Pfalz eine Ausbildung und bring ihnen den Ausbildungsvertrag unterschrieben, dann bekomm ich einige Leistungen wie bezahlten Umzug sowie Mietkaution.


    Die andere Variante ist ich bekomme eine zustimmung vom Jobcenter und darf einfach so rüberziehen, nur das ich Umzug sowie Mietkaution selber zahlen muss und eine Wohnung mit der selben Miete oder niedriger finde. Ich würde dann trozdem noch Alg2 bekommen ohne Sanktion oder Sperrung.


    Jetzt wurde mir gesagt die zweite Variante hätte niemals existiert und ich würde mir etwas zusammenreimen, existiert sie?



    Dann das nächste Thema.
    Erst wurde mir gesagt Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch wird mir hinterher wieder bezahlt und wenn ich ein Probearbeiten habe wird mir auch ein Hotel/Ferienwohnung zu einen gewissen Preis gezahlt, nur das ich es vorausstrecken müsste.


    Jetzt aufeinmal existiert die Geschichte auch nicht mehr.


    Könnt ihr mir bitte weiter helfen, ich komm mir sehr verarscht vor, weil ich nicht weiß inwiefern ich von denen unterstütz werden kann und ob die mir irgendwas falsches die ganze Zeit sagen.


    Mfg.Buttercreme

  • Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch: Hier ist vorher ein Antragsformular zu holen, um die Kosten später erstattet zu bekommen.
    Probearbeiten ( incl. voraussichtlichem Kostenumfang )muß vom Jobcenter vorher genehmigt werden, weil dann: Bekommst du weiter H 4 ohne dem restlichen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Außerdem noch die Fahrtkosten hin + sogar zurück sowie weitere Leistungen. Zusätzlich bist du noch unfallversichert bei Wege-/Arbeitsunfall. Ist auch wichtig, weil die Krankenkasse laut SGB V nur zuständig ist bei Krankheit und Schwangerschaft.
    Wegen dem Umzug guck mal hier: www.harald-thome.de örtliche Richtlinien, dann dein derzeitiger Wohnort/deine Wunschstadt.

  • Wenn der Umzug nach RP nur Dein persönlicher Wunsch, nicht aber ein zwingendes Erfordernis ist, besteht die Möglichkeit, dass Dir das Jobcenter zum Einen den Umzug nicht bezahlt und zum Anderen Dir Unterkunftskosten lediglich bis zu der Höhe gewährt, wie sie Dir bisher gewährt wurden.

  • Genau das mein ich Gawain, so hatte es mir mein Ansprechpartner im Jobcenter zuerst auch gesagt, aber dann aufeinmal als ich das erwähnt habe: Mensch sie können sich aber was zusammenreimen das ist mir nie bekannt gewesen das sowas möglich wäre.

  • Zitat

    Anderen Dir Unterkunftskosten lediglich bis zu der Höhe gewährt, wie sie Dir bisher gewährt wurden.


    falsch. dazu gibt es ein höxhstrichterliches urteil. die kosten der unterkunft müssen lediglich angemessen im rahmen dessen sein, was im neuen Landkreis/stadt als regelsatz gilt. hier der kommentar dazu:


    http://www.hempels-sh.de/informationen/miet-und-sozialrecht/sozialrecht-artikel/detail/article/hartz-iv-im-urteil-der-sozialgerichte-16.html

  • lacki
    Na das ist ja toll. Bleibt die Frage, warum dann bis dato niemand auf die Idee kam, dieses Schmierenwerk SGB II (in diesem Fall §22 Abs.1/2) entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen. Man sollte sich doch auf bestehende Gesetze verlassen können, ohne vorher erst lange zurückliegende Urteile des BSG studieren zu müssen. :mad:
    Danke lacki.