Hallo an alle, bitte dringend um Rat!
Folgendes:
Mein Sohn ist auf Wohnungssuche in einem anderen Bundesland, die Umzugsgenehmigung des jetzigen Jobcenters für dort liegt schriftlich vor. Jetzt hängts nur noch an der Wohnung!
Er hat bei verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften gefragt, ohne den Wohnberechtigungsschein krieg er keine Wohnung, auch nicht wenn er ihn nachreicht, er muss schon bei der Bewerbung um die Wohnung vorliegen! Die haben auch Wohnungen, für die man diesen Schein nicht braucht, aaaaber, weil er Anspruch auf so einen Schein hätte, bekommt er auch diese nicht! Ich habe heute mal am Aufenthaltort meines Sohnes in der Verwaltung angerufen, er kann einen solchen beantragen, auch wenn er dort nicht angemeldet ist, das würde aber so 2 Monate dauern bis zur Bewilligung! Solange können wir aber nicht warten, seine jetzige Kellerwohnung ist nass, schimmelig, da waren irgendwelche Rohre kaputt, so dass jahrelang Wasser in die Wohnung sickerte, beim letzten Gewitter stand sie 30 cm unter Wasser und nu der Schimmel und Salpeter, ekelhaft!
Habe heute erfahren, dass es die Möglichkeit gibt, in ein Wohnheim für Studenten, Arbeiter auf Montage ect. einzuziehen, dort könnte er hin.Der Mietvertrag für das Zimmer kann tageweise oder monatlich gemacht werden, mit dem Angebot soll er zum Jobcenter gehen und es schriftlich absegnen lassen. Er möchte natürlich weiterhin auf Wohnungssuche gehen, so ein 11-14 qm Zimmer ist ja nicht das wahre, kochen in der Gemeinschaftsküche, Gemeinschaftsbad ect.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage, wenn er vorübergehend im Wohnheim wohnt und dann endlich eine angemessene Wohnung findet, kann das Jobcenter diese, weil er ja momentan ein Dach über dem Kopf habe, ablehnen? Wie sieht es mit der Miete aus, falls die Wohnung akzeptiert/nicht akzeptiert wird? Zahlen die dann nur, was das Zimmer gekostet hat? Oder muss die Miete voll übernommen werden? Kann von ihm verlangt werden in 11-14 qm ohne Küche und Bad zu bleiben? Desweiteren glaube ich kaum, dass er im Wohnheim auf Dauer bleiben kann, dafür ist diese Einrichtung nicht gedacht.Der Mietvetrag wäre monatlich kündbar und verlängert sich automatisch bei nichtkündigung.
Dann noch ein Problem, er braucht ja eine Genehmigung seines jetzigen Jobcenters für die Umzugskosten aus der jetzigen Wohnung, werden die das Wohnheim als Unterkunft anerkennen? Seine Möbel und sonstigen Besitz muss er irgendwo am neuen Wohnort lagern, passt ja nicht in das winzige Zimmer, es ist möbliert.
Sorry für die vielen Fragen, aber ich weiß nicht, ob er in das Wohnheim gehen sollte und sich womöglich dadurch selbst die Möglichkeit nimmt eine richtige Wohnung zu bekommen.Hab ihm vorerst abgeraten, da was zu unterschreiben.
Stimmt es, dass man keine Wohnung anmieten darf die 1-20 € teurer ist als angemessen, obwohl man die Differenz selbst zahlen würde? Wurde ihm gesagt! Er zahlt für die jetzige Wohnung auch drauf und vor der Anmietung hatte das Jobcenter hier bei uns nix dagegen, solle er halt selbst zuzahlen.
Grüße an alle und danke im voraus![/SIZE][/SIZE][/SIZE]