Hallo,
ich habe folg. Frage:
Ich möchte mit meinen Eltern zusammen in eine neue Wohnung ziehen. Zur Zeit bekommt meine Mutter ALG2. Wenn wir zusammen ziehen, bilden wir eine nach meinem Verständnis eine Haushaltsgemeinschaft.
Wird dann bei der Berechnung des ALG2 Satzes meiner Mutter mein Gehalt auch mit einbezogen zur Kalkulation?
Ich habe im Internet folg. zur Haushaltsgemeinschaft gelesen:
"Gem. § 9 Abs. 5 SGB II wird eine gesetzliche Vermutung aufgestellt: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden, z.B. durch eine gegenteilige schriftliche Erklärung der Verwandten oder Verschwägerten."
Quelle:http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_87_haushaltsgemeinschaft.html
Bedeutet das, dass ich schriftlich erkläre, dass meine Mutter keine Leistung von mir erhält?!
Danke.
EDIT: Ich bin 27 Jahre alt, falls das irgendeine Rolle spielen sollte. Die ALG2 Rechner unterscheiden Kinder nach Alter