auf was haben wir anspruch U25 - ausbildung - schulbesuch

  • Liebe Foris,


    ich bin alleinerziehende Mutter zweier Töchter, selbst teilweise erwerbsgemindert und nur noch in Teilzeit berufstätig. Eine Tochter ist minderjährig. Die andere mittlerweile 18 und hat eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungswirtin (Beamtin), allerdings hat sie sich entschlossen, das Abi nachzumachen. Seit Januar geht sie allerdings nicht mehr auf die Oberschule, da das wohlnicht das richtige war. Sie hat sich jetzt zum Besuch eiens Berufskollegs entschlossen. Das beginnt im September.


    Alle Versuche, für die Zeit jetzt - September 2013 einen Minijob oder Teilzeitarbeit zu bekommen, sind bislang fehlgeschlagen. Heute hat man uns bei der Agentur für Arbeit gesagt, sie besäße keinen Anspruch auf ALG 2, da sie ja nicht einbezahlt hat.


    Andere Alternativen hat man uns nicht mitgeteilt.


    Kann das sein, dass uns so gar nichts zusteht? Sie kann sich im Prinzip ja nicht mal die Ausgaben für Bewerbungsmappen und Porto etc. leisten.


    Natürlich sucht sie weiter, aber wenn AG hören, dass es nur für ein paar Monate ist, wird meist gleich abgewunken. Dass sie sich nicht gleich im Januar beim Amt gemeldet hat, war sicher ein Fehler, aber sie hat sich darauf verlassen, selbst was zu finden.


    Kann es sein, dass man sie so total hängenlässt? Bin für jeden Tipp dankbar

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    Die andere mittlerweile 18 und hat eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungswirtin (Beamtin), allerdings hat sie sich entschlossen, das Abi nachzumachen. Seit Januar geht sie allerdings nicht mehr auf die Oberschule, da das wohlnicht das richtige war. Sie hat sich jetzt zum Besuch eiens Berufskollegs entschlossen. Das beginnt im September.


    Alle Versuche, für die Zeit jetzt - September 2013 einen Minijob oder Teilzeitarbeit zu bekommen, sind bislang fehlgeschlagen. Heute hat man uns bei der Agentur für Arbeit gesagt, sie besäße keinen Anspruch auf ALG 2, da sie ja nicht einbezahlt hat.


    ....


    Hallo,
    solte es sich um einen Schreibfehler handeln und ALG I gemeint sein,
    dann stimmt dies.
    Alg I ist eine Versicherungsleistung. Bei Versicherungen bekommt man eigentlich immer erst dann
    was raus, wenn man eingezahlt (Beiträge) hat.

    Zitat

    ...abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungswirtin (Beamtin)...


    Ich kann mir schwer vorstellen, dass während der Schulzeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
    gezahlt wurden.


    Zitat

    Kann das sein, dass uns so gar nichts zusteht? Sie kann sich im Prinzip ja nicht mal die Ausgaben für Bewerbungsmappen und Porto etc. leisten.


    Und solche Probleme waren bei der Vorbildung nicht erkennbar?


    Sie kann die Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen.


    Hat sie denn die Ausbildung regulär beendet? - mit richtigem Abschluss?
    Wenn nein, dann könnte Sie evtl. die Berufsberatung der Agentur ansteuern.


    dms

  • hallo dms!


    sorry war ein tippfehler. ich hab zunächst beim schalter des jobcenters nachgefragt und die situation geschildert, man hat uns an die agentur verwiesen und dort hieß es dann, sie bekäme nichts.


    wie hätte sie die probleme vorhersehen können? sie hat guten mutes mit der wirtschaftsoberschule angefangen, war da aber die einzige mit verwaltungsausbildung und die noch nie bwl und vwl hatte, was aber vorausgesetzt wurde. deshalb hat sie abgebrochen. das war alles nach ihrer ausbildung.


    sie hat eine ausbildung zur verwaltungswirtin, ganz regulär, wie oben erwähnt. sie will ja keine berufsberatung, sie geht ja ab mitte september wieder zur schule. es geht nur um die überbrückung der nächsten monate.


    und natürlich wurden während der schulzeit keine beiträge zur arbeitslosenvers. geleistet, genausowenig wie in ihrer ausbildung.

  • Warum hat sie nach ihrer Ausbildung nicht in ihrem Beruf weitergearbeitet und auf der Abendschule das Abi nachgemacht? Einfach den Job hinschmeißen, um was anders zu machen, muss man sich leisten können. Sie kann Hartz VI beantragen. Allerdings fällt das mit Besuch des Berufskollegs weg. Während einer Ausbildung ist man von Hartz IV ausgeschlossen. Eine zweite Berufsausbildung (dazu gehört auch das Nachholen des Abiturs) muss man sich leisten können. Evtl. kann sie Bafög beantragen. Ob sie bafögberechtigt ist, weiß ich nicht.

  • sie hat deshalb nicht weitergearbeitet, weil der job einfach nicht gepasst hat. sie hat ihn nicht "hingeschmissen", sondern die ausbildung zu ende gebracht und als klassenbeste abgeschlossen!


    dass das hartz 4 oder was auch immer mit dem besuch des berufskollegs wegfällt, ist mir klar und sie hat auch an der wirtschaftsoberschule schon bafög bekommen. zum anderen hat die verwaltung, wo sie gelernt hat, die auszubildenden auch nicht übernommen.


    dass man während der ausbildung kein hart 4 bekommt ist mir auch klar, darum geht es ja auch nicht

  • Ob sie dann nochmal Bafög bekommt ist auch fraglich, weil sie schon einmal welches bekommen hat. Für die Zeit bis zum Besuch der Schule kann sie natürlich Hartz IV beantragen. Allerdings kann es durchaus sein, dass man sie in eine Maßnahme steckt. Bis September ist ja noch viel Zeit. Auch muss sie Bewerbungen schreiben. Sie könnte ja einen Job finden. Auch wenn der Beruf nicht passt, hätte sie bis zum Besuch der Schule weiterarbeiten können. Meine Tochter hat auch zwei Ausbildungen. Hat in ihrem ersten Beruf bis zu Beginn der zweiten Ausbildung gearbeitet. Wenn es auch nicht der Traumberuf war, hat sie bis dahin wenigstens Geld verdient und konnte sogar einiges auf die Seite legen.

  • also: bevor sie die schule abgebrochen hat (nach 3 monaten) hat sie sich auf der bafögstelle erkundigt und man hat ihr nahegelegt, den abbruch möglichst früh zu machen. was sie dann ja auch getan hat.


    sie schreibt bewerbungen (s.o.), und sie würde jeden job annehmen, egal was. eben zur überbrückung. sie konnte ja nicht weiterarbeiten, da keiner übernommen wurde. deshalb wollte sie ja abi nachmachen


    die zugangsbedingungen für die wirtschaftsoberschule sind ja: realschulabschluss + abgeschlossene berufsausbildung. nur war da nur sie mit verwaltungsausbildung, alle anderen aus kfm berufen und die schule setzte schon kenntnisse in bwl und vwl voraus, die sie nicht mitgebracht hatte. hätte sie das weitermachen sollen unter diesen umständen? ich hätte es wohl auch nicht.

  • wird sie auch machen. ist halt falsch gelaufen gestern, die dame am empfang hat mich, nachdem ich kurz die sache geschildert hab, gleich zur agentur für arbeit geschickt und die sind halt für alg 1 zuständig. und die dame dort hat kein wort davon gesagt, dass evtl. alg 2 in frage käme. ... danke für die antworten