Hartz 4, Folgeuntersuchung Ärztlicher Dienst

  • Hallo, ich bin Hartz4 Empfänger und musste vor 6 Monaten zum ärztlichen Dienst,
    damit meine Erwerbsfähigkeit untersucht werde konnte.


    Ergebnis: Ich wurde für die folgenden 6 Monate als „unter 3 Stunden“ erwerbsfähig eingestuft und stand in der Zeit somit nicht zur Vermittlung, aber ich bekam weiterhin ganz normal mein ALG II.
    Im Gutachten stand auch, dass „der Verlauf abzuwarten sei“ und mein Leistungsvermögen „zur Überzeugung anderer Sozialträger nicht ausreichend fudiert begründet werden kann.“


    Fazit: Ich muss im nächsten Monat zum Folgegutachten nochmal hin, damit habe ich ja auch gerechnet.


    Nun meine 1. Frage:
    Ist diese Diagnose bei der Folgeuntersuchung auf weitere 6 Monate verlängerbar, oder rutsche ich (falls mich der ärztliche Dienst erneut als unter 3 Stunden erwerbsfähig einstuft) dann in die Grundsicherung? Wird also beim Folgegutachten dann eine endgültige Entscheidung getroffen?


    Meine 2. Frage:
    Ich habe aufgrund meiner Krankheit in meinem Leben nicht mehr als 2 Jahre bisher gearbeitet, also habe ich keinen Rentenanspruch.
    Es stimmt doch, dass ich -falls das Jobcenter nicht mehr für mich zuständig sein sollte- in die Grundsicherung rutsche, oder? Denn Erwerbsminderungsrente kommt ja dann für mich nicht in Frage, oder wie nennt man das, was ich dann bekäme?


    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Thomas