Hallo zusammen,
ich bin Sozialarbeiterin und stelle die Frage für meine Klientin. Sie bezieht ALG II und bewohnt ihre Wohnung. Sie ist seit einigen Monaten in einer Beziehung zu einem jungen Mann. Der junge Mann wohnt noch bei seinen Eltern. Tagsüber ist er häufig bei ihr in der Wohnung. Ab und zu (d.h. weder oft noch regelmäßig) übernachtet er bei ihr. Das Zusammenziehen ist für die beiden keine Alternative, da sie psychisch krank ist und ihren Rückzugsraum braucht.
Gestern stand ohne Vorankündigung jemand vom Jobcenter bei ihr vor der Tür. Die Nachbarn hätten gemeldet, dass sie seit längerem einen festen Mitbewohner habe. Meine Klientin hat den Mitarbeiter des Jobcenters nicht reingelassen. Nun soll ein termininierter Hausbesuch gemacht werden.
1. Dürfen die das?
2. Hat meine Klientin etwas falsch gemacht?
3. Hat sie etwas zu befürchten?
4. Wisst ihr, auf was der Mitarbeiter des Jobcenters beim Hausbesuch achtet?
5. Können wir selbst aktiv irgendwas tun?
Über Rückmeldungen freue ich mich sehr
LG Claudy