Stromkosten doppelt so hoch wie sonst Hilfe Strom soll ausgemacht werden

  • Hallo ich frage mal nach für eine Freundin
    sie hat einen 400 Euro Job ihr Bruder Hartz4 und dann ist da noch ein Pflegebedürftiger Vater der einen Behindertenausweiß hat.
    Sie haben angeblich 120000kw verbraucht was mehr als doppelt so viel ist wie in den Vorjahren
    Das konnten sie nicht bezahlen und jetzt will man den Strom nächste Woche abstellen
    Was kann man machen gibt es da Hilfe? Können sie was beantragen darf man einem Pflegebedürftigen den Strom abstellen?
    Wir sind ganz verzweifelt und ich möchte ihnen gerne helfen
    Weiß da jemand was?

  • Das haben sie auch schon überlegt wo der Strom bleibt ich hatte auch schon gedacht ob einer der Nachbarn was angezapft hat oder so Anwalt ist eingeschaltet. Da ich ja öfter da bin weiß ich das sie normal Strom verbrauchen nicht mal Weihnachtsbaumbeleuchtung oder im Fenster waren alles Kerzen.

  • In Altbauwohnungen wird gerne mal Strom vom Nachbar oder der Allgemeinheit ( Treppenhaus, Keller, Dachboden, Außenbeleuchtung, Aufzug ) angezapft. In alten Häusern herrscht immer viel Durcheinander wegen Umbauten usw. Dies wird gerne von Dieben bzw. Geschäftsleute im Erdgeschoß ausgenutzt. Da hat ja keiner mehr so richtig Durchblick wo Kabel und sonstige Leitungen liegen. Ob schon tot oder noch in Betrieb.
    Stromzähler unterliegen dem Eichgesetz und werden alle 15 Jahre gewechselt, Wasseruhren alle 6 Jahre.
    Der örtliche Stromversorger hilft auch gerne und kostenlos bei der Ursachenforschung, schließlich geht es um Diebstahl und Leistungsbetrug. Hoffendlich seit ihr dort noch ?!
    Im Übrigen kann JEDEM Nichtzahler der Strom und Sonstiges abgestellt werden. Auch das Betreiben von medizinischen Geräten, die Zubereitung von Babynahrung und die Zerstörung von Gefriergut macht aus der Stromrechnung keine freiwillige Spende. Aber besser vorher mit der Stadtwerke über euren Verdacht reden. Eventuell Ratenzahlung vereinbaren, und das Jobcenter nach einem Darlehen fragen. Dies ist aber eine Kann-Leistung, also Ermessenssache. Ein Anspruch besteht nicht.