Hallo,
ich müsste wissen ob die Krankmeldung von einem Arzt aus dem EU-Ausland auch bei dem Jobcenter anerkannt werden muss?
Die Behandlung mit OP wird von der Krankenkasse übernommen, da habe ich bereits nachgefragt.
Wäre schön, wenn ich das vorher wüsste, das Jobcenter will ich nicht fragen weil meine Betreuerin ziemlich gehässig ist und mir das sicher nicht genehmigt wenn ich vorher frage.
Ansonsten werde ich wohl die Kürzung der Bezüge in Kauf nehmen.
Vielen Dank für eure Mühe
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Die Ortsabwesenheit ist genehmigungspflichtig beim Jobcenter. Möglich bis zu 21 Tage/Jahr. Die Krankmeldung wird anerkannt, schließlich übernimmt die KK die Behandlung und deshalb gehe ich davon aus, das die ganze Geschichte in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen abläuft.
Am besten noch beim Jobcenter ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung vorlegen. Stellt die Krankenkasse aus. Wenn es nicht medizinisch notwendig wäre, würde die KK keine Behandlungskosten übernehmen. -
ich habe hier was im Arbeitsrecht im Internet gefunden was mit die Frage fast beantwortet. Nur fahre ich nicht in Urlaub sondern direkt zur Behandlung dort hin aber ansonsten ist das hilfreich
http://www.experto.de/b2b/personal/alles-ueber-die-krankmeldung-aus-dem-urlaub-bzw-dem-ausland.html
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