Hallo,
ich bin geschieden und habe 2 Kinder aus dieser Ehe, für die ich Unterhalt zahle. Mein Sohn ist 20 und hat jetzt ein Studium begonnen. Wir haben keinen Kontakt zueinander. Er schickte mir jetzt seinen Bafögbescheid zu, aus dem hervorgeht, dass die Kindesmutter keinen Unterhalt zahlen muss (zu geringes Einkommen) und ich 220 €. 370 € erhält er vom Bafögamt. Nun meine Frage: Darf ich den berechneten Unterhalt um 184,- Kindergeld kürzen, da dieses ja den Eltern zusteht, um den Unterhalt zu bestreiten? Ich weiß nicht, wer das Kindergeld erhält, ob mein Sohn oder meine Ex-Frau. Ich habe irgendwo gelesen, dass dies so rechtens wäre, bin aber nicht sicher.
Vielen Dank für die Hilfe -
Wolf
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Hallo,
deine Frage ist zwar nicht verkehrt, aber Du kannst Dich damit auch ins AUS schießen.Um alle Unwägbarkeiten zu umgehen, warum beantragst Du nicht die Auszahlung des Kindergeldes an Dich.
Das könntest Du einbehalten und zahlst dann die 220 Euro an den Junior.Jeder andere Weg kann Probleme bereiten (muß es nicht, kann aber).
Alternativ verschaffe Dir Klarheit, wer das Kindergeld derzeit von der Familienkasse erhält.
dms
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