Hallo ihr lieben.
Brauche unbedingt Rat. Ich bin 18 Jahre alt und ungeplant schwanger geworden. Wohne seit 2 Wochen bei meinem Freund, allerdings haben wir uns jetzt leider getrennt. Zurück nach hause kommt nicht in frage auf Grund von familiären Problemen, meinem Bruder wurde vor 3 Jahren auch eine Wohnung bewilligt. Da ich aber noch in meiner ersten Ausbildung so gesehen bin weiß ich nicht ob mir überhaupt irgendwas zusteht ohne das meine Eltern aufkommen müssen, die bei meinem Bruder kein Cent zahlen mussten. Jedenfalls kann ich nicht alle 2 tage beim anderen Freund nächtigen das ist mir zu stressig. Wäre lieb wenn ihr mir ein paar Antworten geben könntet.
Lg ;*
-
-
Hallo,
deine Eltern sind weiterhin in der Pflicht, auch wenn Du eine eigene Wohnung haben solltest.
Lies Dir mal den § 33 SGB II durch.
Nach der Geburt wäre dies anders zu betrachten.Sollte ich falsch liegen, möge man mich korrigieren.
dms
-
Im Übrigen ist auch der Kindsvater zu Unterhalt verpflichtet (gehe mal davon aus, dass auch dieser noch Schüler ist). Dann sind seine Eltern in der Pflicht.
-
Hallo,
der Kindesvater ist ab sechs Wochen vor dem errechneten Endbindungstermin unterhaltspflichtig. § 1615i BGB.
Solange noch die Schule besucht wird, wären tatsächlich die Eltern unterhaltspflichtig. Vorrangig müsste versucht werden Schüler-BAföG zu bekommen.
LG chico
-
@ chico
Hallo,
der Kindesvater ist ab sechs Wochen vor dem errechneten Endbindungstermin unterhaltspflichtig. § 1615i BGB.
Solange noch die Schule besucht wird, wären tatsächlich die Eltern unterhaltspflichtig. Vorrangig müsste versucht werden Schüler-BAföG zu bekommen.
LG chico
Bedeutet das etwa, das im ALG 2 Bereich somit der Schwangerenmehrbedarf ab 13. Woche bis sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin von der Allgemeinheit zu tragen ist und NICHT vom Verursacher ( Kosten-/Erzeuger ) ??????
Also auch kein Erstattungsbescheid an dem, der das gemacht hat ????? -
@ chico
Bedeutet das etwa, das im ALG 2 Bereich somit der Schwangerenmehrbedarf ab 13. Woche bis sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin von der Allgemeinheit zu tragen ist und NICHT vom Verursacher ( Kosten-/Erzeuger ) ??????
Also auch kein Erstattungsbescheid an dem, der das gemacht hat ?????Ja, so ist es.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
§ 16 Förderungsdauer im Ausland und 3 Jahre Regelung 1
- PAK
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 5,8k
1
-
-
-
-
1 Ausbildung beendet, wolte schule machen, bekomm keine Unterstützung... 27
- Matthiaskroh
-
- Antworten
- 27
- Zugriffe
- 25k
27
-
-
-
-
18 Jahre alt, eigene Wohnung, schul. Ausbildung 1
- Pierre Cardin
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 8,1k
1
-
-
-
-
19 Jahre alt und keine Bleibe.. 3
- silvi2
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 5,2k
3
-
-
-
-
2 Elternabhängige Bafög einkommen +KDU 10
- warwolf
-
- Antworten
- 10
- Zugriffe
- 9,7k
10
-