Hallo und schönen guten Tag !
Aus gesundheitlichen Gründen bin ich arbeitslos geworden und werde demnächst auf ALG II angewiesen sein
Da ich eine Lebensversicherung besitze , die jedoch seit der Arbeitslosigkeit ruht , die aber als Altersvorsorge eigentlich vorgesehen war ist nun die Frage wie das SGB diese Angelegenheit regelt.
Wahrscheinlich bin ich zur Angabe dieser Versicherung verpflichtet , viel wichtiger ist jedoch ob die Arge auf eine Veräußerung bzw. einen Verkauf bestehen kann. Dieser wäre natürlich mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.
Käme auch hier das sog. "Schonvermögen" (150€ pro Lebensjahr) zur Anwendung und was wäre wenn die angesparten Beträge bzw. der Verkaufswert hierüber lägen.Ist es eigentlich erlaubt diese Versicherung vor Hartz 4 Antragstellung zu veräußern oder zu überschreiben?
Der Grund der Fragen liegt eigentlich auf der Hand , falls es aus den gesundheitlichen Gründen zu keiner eigenständigen Arbeit eines 53 jährigen mehr kommt muss dieser für den Rest seines Lebens auf Hartz 4 angwiesen ebenfalls im Rentenalter ohne seine geplante Altersvorsorge bettelarm leben.
Für erste Antworten wäre ich sehr dankbar.