Gilt ruhende Lebensversicherung als Vermögen?

  • Hallo und schönen guten Tag !


    Aus gesundheitlichen Gründen bin ich arbeitslos geworden und werde demnächst auf ALG II angewiesen sein


    Da ich eine Lebensversicherung besitze , die jedoch seit der Arbeitslosigkeit ruht , die aber als Altersvorsorge eigentlich vorgesehen war ist nun die Frage wie das SGB diese Angelegenheit regelt.


    Wahrscheinlich bin ich zur Angabe dieser Versicherung verpflichtet , viel wichtiger ist jedoch ob die Arge auf eine Veräußerung bzw. einen Verkauf bestehen kann. Dieser wäre natürlich mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.


    Käme auch hier das sog. "Schonvermögen" (150€ pro Lebensjahr) zur Anwendung und was wäre wenn die angesparten Beträge bzw. der Verkaufswert hierüber lägen.Ist es eigentlich erlaubt diese Versicherung vor Hartz 4 Antragstellung zu veräußern oder zu überschreiben?


    Der Grund der Fragen liegt eigentlich auf der Hand , falls es aus den gesundheitlichen Gründen zu keiner eigenständigen Arbeit eines 53 jährigen mehr kommt muss dieser für den Rest seines Lebens auf Hartz 4 angwiesen ebenfalls im Rentenalter ohne seine geplante Altersvorsorge bettelarm leben.


    Für erste Antworten wäre ich sehr dankbar.

  • du kannst sie auflösen, verkaufen oder auch überschreiben. du musst sie aber trotzdem beim alg2-antrag angeben. die kommen aber ehedem durch einen datenabgleich mit dem bundesamt für finanzen dahinter.
    wenn die fälligkeit der versicherung erst mit deinem eintritt ins rentenalter ist, dann hast du sogar 750 € freibetrag pro lebensjahr. dafür rechnet man dir das dann bei einem evt. anspruch auf grundsicherung an. so oder so, du hast in diesem fall für den staat und die banken/versicherungen gespart. mein tipp daher: löse den mist auf, so lange es noch was wert ist und klopp die kohle auf den kopp!

  • wenn ich so einen Blödsinn lese:


    wenn die fälligkeit der versicherung erst mit deinem eintritt ins rentenalter ist, dann hast du sogar 750 € freibetrag pro lebensjahr. dafür rechnet man dir das dann bei einem evt. anspruch auf grundsicherung an. so oder so, du hast in diesem fall für den staat und die banken/versicherungen gespart. mein tipp daher: löse den mist auf, so lange es noch was wert ist und klopp die kohle auf den kopp


    bekomme ich das "kalte Grausen". Solch völliger Blödsinn steht in einem Hilfeforum! Die einzige richtige Behauptung ist bei einem evt. Anspruch auf Grundsicherung im Rentenfalle ist die Anrechnung.
    Eine richtige Behauptung wäre erstmal:
    Soweit das vorhandene Vermögen retten im gesetzlich erlaubten Rahmen. Denn die Zukunft kennt keiner. Wenn im schlimmsten!!!! Falle jetzt das komplette Vermögen verbraucht wird (und zwar im Rahmen einer normalen Lebensführung = auf den Kopp kloppen ist gesetzlich verboten, WENN man danach ALGII/Grundsicherung beantragen will = Sanktionsbedroht!) und im Rentenfalle auf Grundsicherung angewiesen, hat nichts damit zu tun, das nach wie vor Rücklagen bestehen.
    Es steht nicht fest, ob "Erwerbsloser" bei Renteneintritt nicht sogar eine Rente bekommt, die oberhalb der Grundsicherung liegt, dann kein Anrechnung des aufbewahrten Vermögens. Es steht nicht fest, ob "Erwerbsloser mit 53 Jahren" nicht doch noch eine Anstellung findet in der Größenordnung HartzIV, das HartzIV nicht benötigt wird, dann weiterhin vorhandens Vermögen.
    d.h.
    Erwerbsloser:
    Du willst das Vermögen für Deine Altersvorsorge sichern. Dann würde ich an Deiner Stelle dieses Vermögen mit einem Verwertungsausschluß vor Renteneintritt sichern. Das ist sogar NACH einem Antrag auf ALGII möglich, wenn festgestellt wird, das das normale Vermögen zu hoch ist.
    Dieses sogenannte Altersvorsorgeschonvermögen beträgt 750€/Lebensjahr, bei Dir 53 x 750 = 39.750€!! Dieser AV darf ZUSÄTZLICH zum normalen Vermögen von 150€/Lebensjahr vorhanden sein. Selbst ein höheres Altervorsorgeschonvermögen darf im Rahmen des zusätzlichen normalen Vermögensfreibetrag vorhanden sein, nur nicht umgekehrt.


    Gruß
    Ernie

  • das scheint ja alles sehr eindeutig zu sein ;)
    trotzdem vielen Dank für die postings , ich werde dann mal hurtig eine unabhängige aber legale kostenlose Beratung avisieren , weil wer will schon wenn man unverschuldet AU wird für den Rest seines Lebens am Existenzminimum leben. Und natürlich ist das immer noch besser als in 95% in anderen Ländern aber schön ist anders.

  • Ich gratuliere Dir für diese Aussage:


    na wenn der auf dich hört, ist er die kohle los. wer mit 53 jahren davon ausgeht, dass das beruflich bei ihm nichts mehr wird, der kommt auch mit eine rente unter grundsicherung rein. alles theorie dein gequatsche und lebensfern.


    denn die ist absoluter Blödsinn.
    Es kommt darauf an, wieviel man bis zum 53. Lebensjahr verdient hat. Es ist durchaus möglich, durch viele früheren Jahre mit Verdiensten an der Bemessungsgrenze einen so hohen Rentenanspruch zu haben, das selbst bei 10 Jahren HartzIV mit 65 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung herauskommt. Ich selbst bin seit 2005 in ALGII gefallen, zwar mit Unterbrechungen, immer wieder zeitlich begrenzte Jobs, die aber nicht hoch dotiert waren. Aleerdings die ersten 30 Jahre meier Arbeitstätgikeit waren sehr gut bezahlt, sodas ich eine Rente oberhalb der grundsicherung für 2 Personen (bin verheiratet, Frau keinen Job bzw noch keine Rente) bekomme.
    Also die platte Antwort, das Rente immer unter der Grundsicherung, wenn die letzten Jahre kein Verdienst ist, ist absoluter Blödsinn.
    Insbesondere Deine behaptung: "na wenn er auf Dich hört, ist er die Kohle los" ist noch schlimmer, DENN Du sagst: gebe die Kohle SOFORT aus!!
    Wer wohl lebensferner ist, ist hier die Frage.


    Gruß
    Ernie

  • na denn träume mal weiter. hinzu kommt ja auch noch die eurokrise. ein heute 53jäh. erlebt garanziert noch eine währungsreform. anders als über eine hohe inflation kann man die schulden der staaten nicht abbezahlen.


    http://www.fr-online.de/schuldenkrise/euro-krise--grosse-inflation-kommt-2013-,1471908,11088898.html

    am besten du empfiehlst hier noch eine riesterrente. leichter kann man sein geld nicht los werden.


    http://www.riesterrentenbetrug.de/ego/


    warte ab, du wirst sehen, dass auch du am ende mit leeren händen dastehst. wobei die gesetzliche rente bleiben wird! :-)

  • Ein Verwertungsausschluss? Das kann ich keinem mit gutem Gewissen empfehlen. Selbst wenn ich unterstelle, dass die 750 Euro je Lebensjahr berücksichtigt werden. Ein Verwertungsausschluss ist unwiderruflich, im Ernstfall kommt man also nicht mal mehr an sein eigenes Geld!