Hartz-4-Anspruch bei Urlaubssemester

  • Hallo,


    ich bin Studentin, Mutter und arbeite neben meinem Studium im Gleitzonenbereich.
    Da ich seit zwei Monaten krank bin und mit meinen Studienleistungen im Verzug, außerdem die Erziehung meines Kindes sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, möchte ich mich für ein Semester vom Studium beurlauben lassen.


    Es ist so, dass ich für diesen Zeitraum kein BAföG beantragen kann.
    Inwiefern habe ich einen Anspruch nach SGBII?
    Ich würde auch in diesem Urlaubssemester meinen Nebenjob mit 60 bis 80 Stunden pro Monat weiter ausüben. Kann man das überhaupt, wenn man Hartz4 bezieht?


    Ich stelle mir die Frage, wie hoch mein Einkommen in diesem Fall wäre und habe einen Hartz4-Rechner zurate gezogen. Kann man dieser Form der Berechnung trauen? Oder gegebenenfalls schon vor Antragstellung den Betrag anderweitig ausrechnen lassen?


    Vielen Dank für hilfreiche Antworten schon im Voraus.