Hartz 4 Antrag 15.1 wieder neue Aufforderung zur Mitwirkung keine Auszahlung bisher

  • Und zwar trennte ich mich Ende letzten Jahres von meiner Partnerin und zorg vorübergehend zu meinen Vater, bei dem ich aufgrund eigener Kündigung seiner Wohnung nur einen befristeten UnterMietvertrag zum 15.1 bekam!


    Ich fand in der Zeit bisher noch keine eigene Wohnung , so das ich gezwungen war zu einer guten Freundin (sehr kurzzeitige ehemalige Lebenspartnerin mit der ich vor circa 6 jahren schonmals mehrere Monate zusammen wohnte im Hause ihrer Eltern)


    Damals wechselte ich aufgrund wechseldnder befristeter Arbeitsverhältnisse öfters den Wohnsitz! So landete ich damals als Untermieter bei ihren Eltern im Haus die letzten 5 Monate dort bekam ich ALG 2 im letzten Monat begann ich ein Verhältnis mit der im selben Haushalt lebenden Tochter, meiner jetzigen Vermieterin, aufgrund des Zerbrechens dieses nach relativ kurzer Zeit 2-3 wochen warens gab es ziemlich unruhe im Hausfrieden und ich gab dem Amt dieses hier auch damals als meinen Umzugsgrund an) Einige Monate später trafen wir uns zufällig wieder kamen gut mitenander aus stellten fest das wir ein gemeinsames Hobby in Online MMORPG´s haben. So bleiben wir über die Jahre auch ber die weite Entfernung 400km in freundschaftlichen Kontakt. SIe kam mich tageweise im Jahr bei mir und meiner artnerin besuchen wie auch ich und meine Partnerin sie immer wieder tageweise die Jahre ber besuchten!


    Gut soviel zum Offtopic doch ich möchte soviele Angaben wie möglich machen um das mir hier geholfen werden kann!


    Da ich zum Ende Dez immer noch, keine neue Wohnung hatte, und ich zum 15.1 raus musste, bot sie mir an zu ihr zu ziehen da sie schon längere Zeit nach einen Untermieter suchte, was dann auch zum 15.1 erfolgte!


    Ich holte mir auf den damals zuständigen Amt für mich die Genehmigung des Umzugs mit Begründund des dortigen engen Wohnungsmarktes und der Vermeidung der Obdachlosigkeit!


    Mein Hartz4 vom zuvorigen Amt wurde zum 15.1 eingestellt!


    Zum 10.1 bantragte ich dann hier vor Ort Hartz4 Regelsatz sowie Kosten der Unterkunft, und damit fing das ganze auch schon an!


    Zu erst waren meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate welche lückenhaft vorhanden waren bis zum 6.1 ihnen hier nicht aktuell genug , so das ich aktuellere (relativ schwierig zu besorgen da Umzug der Bank noch net gemeldet und nicht die Mittel kurz einige hundert km zu meiner Bank zu fahren um diese zu besorgen, aber auch das habe ich geschafft dann) vorlegen musste was auch 1 Woche später geschah! Anfang Febrruar kam dann 1 Brief in dem mir mit geteilt wurde das sie noch einen Nachweis über den Dauerauftrag der Überweisung der Miete bräuchten und den Finanzstatus von allen Banken bei denen ich Konten besitze!


    Finanzstatus teilte ich mit das die Kontoauszüge reichen müssten und meine Bank keinen solchen kennt /ausstellt!


    den Nachweis umging ich in dem die Miete direkt vom Amt an meine Vermieterin überweisen wird mit der dementsprechenden abtretungserklärung von mir! Finannziell wurds langsam sehr eng udn ich bekam diesmal sogar einen "Vorschuss" auf die Leistungen von 100 Euro welche mitttlerweile auch aufgebraucht sind!


    Nun ging ich bis heute davon aus nachdem ich alle Auflagen erfüllt hatte das jederzeit der Bewilligungsbescheid einflattern würde und das Geld auf mein Konto überweisen würde!


    Pustekuchen heute bekam ich einen Brief mit dem Inhalt:


    Sehr geehrter Herr Ulfalf,
    die von ihnen beantragten Leistungen sind von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der in einer Bedarfsgemeinschaft abhängig lebenden Hilfesuchenden abhängig($$ 7 ff SGB II) Im Rahmen der Hilfebedürftigkeitsprüfung ist das Einkommen aller in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu berücksichtigen) ($9 Abs1 SGBII)


    Wie sich aus ihren Angaben ergibt wird die Wohnung in 00000 Musterstadt Musterstrasse 5 gemeinsam mit Frau m.Mustermann geb-17.04.1981 bewohnt.


    Um festzustellen ob FR. Mustermann zur Bedarfsgemeinschaft zählt benötigen wir folgende schriftliche Angaben und Auskünfte von ihnen


    1. seit wann wird die Wohnung gemeinsam bewohnt
    2. handelt es sich um die erste gemeinsame Wohnung oder sind in der Vergangenheit bereits gemeinsame Wohnungswechsel erfolgt!
    3. Wurde die Wohnung gemeinsam angemietet oder besteht ein Untermietverhältnis(Vorlage Hauptmietvertrag und ggf Untermietvertrag mit Einverständniserklärung des Eigentümers)
    4. welche Gründe waren auschlaggebend für die gemeinsame Anmietung der Wohnung bzw des Untermietsvertrages
    5. nach welchen Regelungen (gemeinsam getrennt, abwechselnd) erfolgen die Miet und Nebenkostenzahlungen an den Eigentümer/Hauptmieter und wie erfolgt der Kostenausgleich(Form Umfang zeitlicher Rhytmus)
    6 Kopie oder Skizze des Wohnungsplans, aus der sich ergibt wie die Nutzung der Wohnung für die einzelnen Bewohner organisiert ist, und nach welchen Regelungen die Organisation (z.B Nutzungszeiten, Reinigung) etc und Kostenabwicklung (unterhalt,Schönheitsreparaturen) von gemeinsam genutzten Zimmern (z.b Küche speise, bad, diele ) erfolgt
    7. Welche Einrichtuungsgegenstände ( Tische Stühle Schränke) etc werden gemeinsam genutzt und anch welchen Regelungen erfolgt die Organisation (Nutzungszeiten, Reinigung etc) und Kostenabwicklung (beschaffung, Unterhalt, Reparatur)
    8 Welche Elektrogeräte (WaMa, Kühlschrank, Herd, Rundfunk und Fernsehgeräte etc)werden gemeinsam genutzt und anch welchen Regelungen erfolgt die Organisation (Nutzungszeiten, Reinigung etc) und Kostenabwicklung (beschaffung, Unterhalt, Reparatur)
    9. Welche Haushaltsgeräte und andere Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung (Geschirr,Besteck,Werkzeuge,Besen,Bürsten)
    werden gemeinsam genutzt und anch welchen Regelungen erfolgt die Organisation (Nutzungszeiten, Reinigung etc) und Kostenabwicklung (beschaffung, Unterhalt, Reparatur)
    10. nach welchen regelungen ( gemeinsam getrennt abwechselnd) erfolgen die Zahlungen für Telefon und Haushaltsenergie und wie erfolgt der Kostenausgleich(Form,Umfang, zeitlicher Rhytmus)
    11 Nach welchen Regelungen erfolgt der Einkauf des täglichen Bedarfs(hygeneartikel, Haushaltsführung, Körperpflege , Reinigung und Putzmittel)und wie erfolgt der Kostenausgleich(Form,Umfang, zeitlicher Rhytmus)
    12.nach welchen regelungen ( gemeinsam getrennt abwechselnd) erfolgt der Einkauf von Lebensmitteln und die Zubereitung von Mahlzeiten
    und wie erfolgt der Kostenausgleich(Form,Umfang, zeitlicher Rhytmus)
    13. Nach welchen Regelungen (gemeinsam , getrennt, abwechselnd) erfolgt das Sammeln und Reinigen der Wäsche und wie erfolgt der Kostenausgleich(Form,Umfang, zeitlicher Rhytmus)
    14 werden gemeinsame Rundfunkgebühren entrichtet
    15 besteht ein gemeinsamer Versicherungsschutz bzw eine gegenseitige oder einseitige Benennung als Berechtigter bei Versicherungen
    16. Besteht eine gegenseitige oder einseitige Befugnis über einkommens und Vermögensgegenstände (Nutzung des KFZ, Kontovollmacht)
    17, In welchen Umfang wird die Freizeit (z.b Wochenende Urlaub etc gemeinsam verbracht)
    18. Sin in der Vergangenheit Unterstüzungen in Geld oder Geldeswert( z.b Lebensmittel erfolgt)
    19. Bestehen vertraglich vereinbarte oder tatsächlich durchgeführte Unterhaltszahlungen)


    Bitte belegen sie Ihre Angaben durch detailierte und geeignete Nachweise


    Nun zu meinen Fragen da ich mir langsam etwas schikaniert vorkomme, welche dieser Fragen bin ich verpflichtet zu beantworten, und wie kann ich geeignete Nachweise erbringen!


    Und kann mich das Amt auch weiterhin ohne Geld ( mittlerweile seit dem 15.1 (100 euro Vorschuss abgesehen sitzen lassen)


    Ich ernähre mich seit ein paar Tagen ausschliesslich von Nudeln mit Tomatensoße und auch diese gehen mir langsam aus!


    Zudem kommt noch die Frage, wie es mit der Fahrtkostenübernahme, zum Amt circa 30km hin und zurück je 5 euro mit ÖPNV ausieht zum letzten termi wurde mir diese nach mündlichen Antrag mündlich verweigert!


    Vor allem wie lange kann sich das Amt weiterhin zur Bearbeitung Zeit lassen und mich weiterhin ohne einen Cent Geld da stehen lassen!



    Mit freundlichen Gruss Ulfalf

  • Und das wird schon aufwendig.


    Das Amt hat 6 Monate Zait für Antragsbearbeitung, für Widersprüche bearbeiten 3 Monate. Danach kann Untätigkeitsklage erhoben wrden. Aber auch nur dann, wenn sich nix rührt. In diesem Falle sollten schleunigst die Angaben und Nachweise eingereichtwerden. Die Zuarbeitz muss scho funktionieren.


    Du kannst aber derweil schon mal Abschlagszahlungen beantragen.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: