Ich habe Sorge, dass ich zu viel Vermögen angespart habe.

  • Ich ziehe in ein anderen Ort um und nun beim Antrag Ausfüllen überlege ich, ob ich Sorgen haben brauche oder ist alles OK. An meinem alten Ort hatte ich nie Probleme mit meinem Jobcenter wegen meinen Finanzen/Vermögen gehabt.


    Ich habe zwei kleine Kinder (9 und 2 J.), bin sehr sparsam und hatte immer einen nebenjob, sodass ich jeden Monat 100-120 Euro dazu anrechnungsfrei bekam. ALG II bekomme ich seit 4 Jahren, davor war ich selbstständig (freiberuflich), und hatte auch während Bezugs gelegentliche Aufträge.


    Davon konnte ich meine Finanzen so verteilen:
    - Girokonto
    - Bausparvertrag (monatliche Beiträge)
    - Vorsorgesparen (monatliche Beiträge)
    - Sparbuch (gelegentliche Einzahlungen)


    und für meine minderjährige Tochter (alles mit monatlichen festen Beiträgen):
    - Girokonto
    - Vorsorgesparen
    - Rentenversicherung
    - Sparbuch


    Außerdem haben wir ein kleines Auto, ich denke, wohl ein Angemessenes (aus 2004).


    Zusammengelegt, haben wir 13.000 Euro. Davon gehört ein Drittel meiner Tochter. Was, wenn das neue Jobcenter sagt, ihr habt genug, ihr bekommt keine Unterstützung. Oder sagt, ich muss irgendeinen Vertrag (z.B. bausparen) auflösen. Ab wann muss ich mit der Sparsamkeit aufhören? (Ich hoffe, das passiert nie, da ich selbstständig bin und hoffe, dass mein geschäft später gut läuft, wenn die Kinder etwas größer sind, und ich aus ALG II raus bin).
    Ich würde gar nichts in dem Antrag über Vermögensverhältnisse erwähnen, aber das ist auch nicht richtig und sogar strafbar.

  • Wenn 1/3 deiner Tochter gehören, sind das also ca. 4333 Euro. Ihr Freibetrag sind aber nur 3100 Euro + 750 Euro, also 3850 Euro. Damit hat sie keinen Anspruch auf ALG 2.


    Für dich bleiben 8667 Euro Vermögen, korrekt? Wie alt bist du denn?


    Wenn das alte JC das Vermögen nicht geprüft hat (kommt ja auch an, was bei den jeweiligen Fortzahlungsanträgen bzgl. Vermögen angegeben wurde), kann es durchaus sein, dass das neue JC das alte JC einschaltet, dass die das alles nochmal prüfen. Dann kann es sogar zur Rückforderungen kommen.

  • Meine Tochter bekommt sowieso seit Jahren kein ALG2, wir noch von ihrem Einkommen leben. Also, ihr Überschuss wird uns als Einkommen angerechnet.
    Ich bin 37 J.a.


    Ich habe gelesen, dass die befristete Anlagen, wie z.B. Bausparvertrag darf nicht angerechnet werden, nur in dem Fall, wenn er aufgelöst wird und das Geld ausgezahlt. Und was ist mit Vorsorge? Oder darf man das mit dem Sparen für die Rente nicht vergleichen? Der Vertrag läuft noch 20 Jahre, und wenn ich den jetzt ausgezahlt bekomme, verliere ich Geld, was ich noch bekommen könnte an Prämien. Das sind Geldeinlagen, über die ich nicht verfügen kann, eigentlich, ohne das geld zu verlieren.
    Sparbücher, dagegen, kann man frei nutzen. Und ich dachte, nur die werden berücksichtigt, nein?

  • Du darfst 7050 Euro Vermögen haben (37 Jahre x 150 Euro + 2 x 750 Euro). Ein Bausparvertrag ist natürlich Vermögen und kann auch verwertet werden. Bei solchen Anlagen kommt es aber auf die Wirtschaftlichkeit an. Wenn man weniger rausbekäme, als man eingezahlt hat, dann muss es nicht verwertet werden. Prämien interessieren jedoch nicht. Vermögen ist übrigens nicht das, was du denkst, sondern es ist jegliches Vermögen anzugeben. Das JC entscheidet, was geschützt ist und was nicht.

  • Wie ist dann das zu verstehen?


    "Grundfreibetrag für volljährige Leistungsbezieher und deren Partner


    Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag des § 12 II Nr. 1 SGB II beträgt für volljährige Hilfeempfänger und deren Partner jeweils 150 Euro pro vollendeten Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100 Euro. Daneben bestehen ebenfalls altersgebundene Maximalhöhen bezüglich des Grundfreibetrags. Hiernach steht Personen, die ... nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden ein Grundfreibetrag in Höhe von höchstens 10.050 Euro zu."

  • Allerdings, WENN


    Meine Tochter bekommt sowieso seit Jahren kein ALG2, wir noch von ihrem Einkommen leben. Also, ihr Überschuss wird uns als Einkommen angerechnet.
    Ich bin 37 J.a.


    die Tochter sowieso grundsätzlich kein ALGII bekommt, darf die Tochter soviel Vermögen haben wie sie will!!! Dieses Vermögen darf NICHT auf andere Mitglieder der BG angerechnet werden. Da ohnehin aufgrund ihres Einkommens schon Kindergeld (bzw. Teile davon) übertragen wurde (was ebenfalls seit 1.1.2008 rechtswidrig ist!!! = Unterhaltsrecht wurde seit 1.1.2008 geändert, Kindergeld ist jetzt Einkommen = Eigentum des jeweiligen Kindees, damit ist die ALGII-VO, die das überschüssige Kindergeld auf die Mutter/Vater/Eltern überträgt rechtsungültig = lediglich wurde regierungsseitig diese ALGII-VO NICHT geändert, damit hunderttausende Kinder seit Jahren betrogen werden können = Enteignung des EIGENTUMS), ist kein Kind verpflichtet, aus seinem Vermögen im Rahmen des Kindergeldes die Mutter/Vater/Eltern zu unterstützen.
    Da sie genügend Einkommen hat, muß sie auch NICHT das Vermögen aufbrauchen!!


    Hier ist ein vielschichtiger Widerspruch/Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gefordert, der ab 1.1.2008 (ja seit 1.1.2008 und nicht 1 Jahre rückwirkend), diesen BETRUG (obwohl rechtsgültige Änderung des Unterhaltsrechtes wurde die ALGII-VO nicht geändert) des Staates rückgängig macht. Denn Straftaten verjähren nicht nach 1 Jahr. Ich würde zu anwaltlicher Hilfe plädieren.


    Gruß
    Ernie

  • Ernie mein Guter, zu Kindergeldübertrag und dem neuen Unterhaltsrecht hat das BSG längst entschieden. Und zwar, dass die Regelung des § 11 SGB II unabhängig vom BGB besteht. Im Übrigen ist die gesetzliche Regelung in § 11 Abs. 1 SGB II verankert und nicht in der VO. Mach dich also nicht lächerlich von wegen Straftat.


    Vom Vermögen der Tochter war auch keine Rede mehr. Mittlerweile gehts um das Vermögen der TE selbst.

  • Du darfst die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu aber auch gern in den einschlägigen Jammerforen verbreiten:


    BSG v. 16.02.2012, B 4 AS 89/11 R


    Zitat

    Soweit diese Zurechnungsregel von der nach § 62 Abs 1 Nr 1 EStG zu bestimmenden Kindergeldberechtigung abweicht, hat das BSG in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass dies grundsicherungsrechtlich geboten ist (vgl nur BSG Urteile vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 54/06 R; vom 19.3.2008 - B 11b AS 7/06 R, SozR 4-4200 § 11 Nr 10; vom 18.6.2008 - B 14 AS 55/07 R, SozR 4-4200 § 9 Nr 4). Sie bewirkt einerseits, dass die Unterhaltssicherung für minderjährige Kinder zunächst im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft erfolgt und unterstreicht andererseits, dass das Kindergeld vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes verwendet werden soll. Aus diesem Grunde nimmt das Kindergeld bzw auch sonstiges Einkommen und Vermögen des minderjährigen Kindes nicht an der Einkommensverteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs 2 S 3 SGB II teil und rechtfertigt sich entgegen der Auffassung der Revisionsführer auch eine vom EStG abweichende Zuordnung des Kindergeldes als Einkommen des Kindes. Verfügt das minderjährige Kind über hinreichendes Einkommen, um seinen Bedarf nach dem SGB II zu decken, scheidet es aus der Bedarfsgemeinschaft aus und erst der dann nicht benötigte Teil des Kindergeldes wird dem Kindergeldberechtigten - entsprechend den Regeln des EStG - als Einkommen zugerechnet (vgl BSG Urteil vom 13.5.2009 - B 4 AS 39/08 R, SozR 4-4200 § 11 Nr 23). Der Unterschied bei der Zurechnung des Kindergeldes zwischen § 11 Abs 1 S 3 SGB II und § 62 Abs 1 Nr 1 EStG ist nach der Rechtsprechung des BVerfG auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG 14.7.2011 - 1 BvR 932/10, FamRZ 2011, 1490).


    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152227&s0=Kindergeld&s1=BVerfG&s2=&words=&sensitive=

  • Ich bin selbst eine von den Idioten, weil ich immer noch arbeite und arbeiten werde. Leider, von einer alleinerziehenden Frau mit Kind, für das ich gerade Betreuung gefunden habe (Kitaplätze gibt es nicht viel) kann man nicht viel verlangen. Der Vater bevorzugt an das Finanzamt zu zahlen, als uns. (z.B. hat er letztes Jahr ca. 20.000 Euro gezahlt, davon ca. 600 Euro Kindesunterhalt, obwohl eigentlich mind. 3000 Euro uns schuldig wäre - stellen Sie sich vor, was er verdient! Gerade habe ich erfahren, dass er ein Haus kaufen möchte, und ohne Kredit, weil er genug hat). Tja... einige hassen es, Steuer zu zahlen, die anderen hassen es, für eigenes Kind zu sorgen.
    Das Geld habe ich angespart, damit ich ein Kinderzimmer einrichten kann (das, was ich habe ist schon mind. 15 Jahre alt und von allen Seiten kaputt), die Wohnung renovieren (wissen Sie, was es heißt, zwei wilde kreative Wesen zu Hause zu haben?), wenigstens eine kleine Reise im Jahr ermöglichen - die Kinder haben recht darauf, auch wenn ihre Mama zu wenig verdient (bisher haben wir das noch nicht gemacht), nun muss ich Kaution zahlen (auch noch 1000 Euro) etc.
    Das Leben ist schwer, aber ich beschwere mich nicht, sondern versuche das beste daraus zu machen:))