ALG2 - Probleme mit der Ausfüllung der Formulare.

  • Hallo liebe Mitbedürftigen,


    ich habe ein paar Fragen zu meinem Hartz4 Antrag.


    Ich bin 25, wohne bei meiner Mutter. Bis vor kurzem war ich noch Studentin. Da mich das Studium und andere Dinge aber psychisch etwas labil gemacht haben, habe ich mich zum 31.03.2013 exmatrikuliert. Auch, weil ich ab April 2013 keine Förderung mehr von der DKB bekomme. Bafög bekomme ich auch keines mehr, da ich derzeit im 8. Semester bin und im Sommersemester 2013 ins 9. Semester kommen würde. Ich bin über der Förderungshöchstdauer und konnte auch keinen Leistungsnachweis erbringen. Mein Antrag auf Verschiebung des Leistungsnachweises durch meine psychische Erkrankung wurde abgelehnt.
    Vom Geld, das ich durch den Studienkredit erhalten habe, habe ich den Großteil der Miete bezahlt, welche sich auf 645€ beläuft.


    Im Moment suche ich dringend nach einem Job, damit ich nicht vollkommen auf Hartz4 angewiesen bin, schreibe viele Bewerbungen. Am liebsten würde ich als Nachhilfelehrerin arbeiten. Ich wurde auch bereits als freie Nachhilfelehrerin auf Honorarbasis bei einem Institut (Abacus) angestellt, habe dort aber noch keine Schüler, verdiene ergo also noch kein Geld dort.


    Weiterhin betreibe ich seit Januar 2011 einen Onlineshop, für den ich auch ein Kleingewerbe angemeldet habe. Ich liege weitaus unter der Grenze für das Kleingewerbe. Im Januar 2011 habe ich ca. 6000€ Umsatz gemacht. Im Jahr 2012 waren es ca. 500€. Ich werde wohl auch 2013 nicht wirklich über letzteren Umsatz drüber kommen.


    Meine Mutter war bis vor kurzem auch Hartz4 Empfängerin, ist nun allerdings seit Februar als Rentnerin eingetragen, bekommt ca. 200€ Miete und dazu noch Grundsicherung.


    Sie unterstützt mich teilweise bei der Miete. Normalerweise bekomme ich ca. 200€ von ihr. Im Dezember war es mehr, da ich seit Jahren im Minus bei meinem Konto steckte und endlich ins Plus kommen wollte.


    Jetzt habe ich Mitte Januar einen formlosen Antrag gestellt auf ALG2 bzw. Hartz4, da ich mich exmatrikuliert habe.
    Die auszufüllenden Formulare habe ich vor einer Woche erhalten, muss sie bis zum 01.03.2013 ausfüllen, bin aber noch etwas ratlos, was da alles hinein muss?
    1. Muss ich meine Mutter angeben? Gehört sie zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie doch Rente erhält?
    2. Muss ich angeben, dass ich ein Kleingewerbe angemeldet habe? Ich verdiene dort ja nur einen sehr geringen Betrag pro Jahr, zählt das?
    3. Was ist mit der Krankenversicherung? Ich bin immer noch als Studentin bei der Krankenkasse angemeldet. Da ich dieses Jahr 25 geworden bin, muss ich die Beiträge ja selbst bezahlen.
    4. Muss ich den Vetrag mit Abacus einreichen? Ich verdiene dort ja noch kein Geld, also was soll ich tun?
    5. Muss ich die Beträge meiner Mutter sichtbar machen? Also muss ich sagen, dass sie mich bei der Miete unterstützt? Oder würde das Schwierigkeiten machen?



    Danke fürs Lesen und für die Möglichkeit der Hilfe!


    Liebe Grüße
    Maria

  • Zitat

    Da mich das Studium und andere Dinge aber psychisch etwas labil gemacht haben


    schreib das bloß nivht in deine bewerbung mit rein. damit wird dich keiner einstellen. wenn du schon vom lustigen studentenleben eine mitbekommen hast, was soll denn das erst beim arbeitsleben werden!


  • zu 1. Ja, musst du angeben. Sie gehört zwar nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft, sondern ihr bildet eine Haushaltsgemeinschaft. Allerdings wird das Jobcenter sicher auch prüfen, inwiefern Unterhaltsansprüche verwirkt sind. Die Tatsache, dass du 25 bist, entbindet deine Mutter ja nicht automatisch vom Unterhalt. Ein abgebrochenes Studium dagegen könnte schon ein Grund sein.


    zu 2. Ja. Steht doch in den Formularen? Versteh nicht, was daran zu bezweifeln ist. Alles Vermögen und alle Einkunftsarten sind anzugeben. Es steht nicht dir an zu beurteilen, ob es gering ist oder nicht.


    zu 3. Wenn du ALG II erhälst, bist du über das Jobcenter versichert. Bis dahin besteht die Möglichkeit (Pflicht) der Freiwilligen Versicherung.


    zu 4. Siehe Nr. 2. Auch wenn du derzeit kein Einkommen daraus erzielst, so ist doch irgendwann Einkommen zu erwarten. Du wirst das Einkommen bei Abacus monatlich nachweisen müssen. Dazu schickst du monatlich eine Kopie deines Stundenzettels an deine Sachbearbeiter/in. By the way, hab da auch früher einmal gearbeitet. Reich wirst du da sicher nicht bei.


    zu 5. Auch das siehe Nr. 2...Da der ALG II-Antrag in der Regel auch eine Übernahme der Wohnkosten beinhaltet, wäre es sicher interessant für das Jobcenter zu wissen, ob du deine Miete durch anderweitige Quellen bezahlst. Natürlich musst du das angeben. Ist das Geld denn ausschließlich für die Miete? Insofern würde das Center sicher entsprechende Kürzungen vornehmen? Ist es auf Dauer? Wenn deine Mutter dir Geld für die Miete gäbe, und gleichzeitig du die Bezahlung durch das Amt beantragst, würde das nach konsequenter rechtlicher Auslegung einen Betrugsversuch darstellen können. Auch wenn es Geld nicht für die Miete wäre, müsstest du es im Rahmen der monatlichen Einkommen angeben. Die entsprechenden Richtlinien für Einkommensgrenzen und Freibeträge findest du ja im Netz bzw. in jeder Broschüre und sollten dir, da du ja zwei "Unternehmen" hast, bekannt sein.

  • danke brabakbw. ich war nicht in der lage die 5 antworten an jemand zu geben, der studiert hat. wenn solche leute nicht mal fähig sind, solch einfache dinge gebacken zubekommen, dann brauchen wir mehr Spanier, Griechen und Italiener für den deutschen arbeitsmarkt. diese fleissigen strebsamen menschen aus dem süden unseres kontinentes würden das mit links und ohne jegliche deutschkenntnisse hinbekommen. :-(