Hallo,
ich absolviere ein 2jähriges Auslandspraktikum, das Ende April beendet sein wird. Ich bin Studentin an der Fernuni, dadurch ist es überhaupt machbar, ein Praktikum parallel zum Studium zu absolvieren.
Nun bin ich schwanger und möchte nach dem Praktikum zurück nach Deutschland ziehen, um das Kind auch möglichst in Deutschland zu gebären. Der Kindesvater bleibt im Ausland wohnen, zumal er kein Deutscher ist und weder die Sprache spricht noch Interesse hat, nach Deutschland zu ziehen.
Im Augenblick bin ich nicht in Deutschland krankenversichert sondern in dem grad ansässigen europäischen Ausland.
Jetzt habe ich mehrere Fragen:
Als Studentin ist es möglich Hartz4 zu beantragen, wenn man sich beurlauben lässt. Zählt das für ein Urlaubssemester oder kann ich auch zwei hintereinanderfolgende Urlaubssemester aufgrund der Kindeserziehung im ersten Lebensjahr Hartz4 erhalten? Da das Urlaubssemster von April bis September zählt und der Geburtstermin im Juni ist, würde ich gerne noch ein weiteres Urlaubssemester einlegen. Erfolgreiches weiterstudieren beim 3monatigen Säugling ist recht unrealistisch.
Zählt die Krankenversicherung, die über den Hartz4 Antrag gilt, auch bei Schwangerschaft im "Endstadium"?
Sollte man sich aus dem Ausland im Voraus arbeitslos melden, wenn man ja den genauen Termin der Rückkehr kennt?
Ich hoffe sehr auf hilfreiche Antworten, scheint eine recht seltene Konstellation zu sein!
Vielen Dank