Mir steht ein Besuch vom Gerichtsvollzieher ins Haus, es geht um knapp 3000 Euro, die ich als Hartz4-Empfänger nicht habe. Neben meinem PC Marke Eigenbau ist mein Plasma-TV mit 42 Zoll Bildschirmdiagonale der einzige erwähenenswerte Gebrauchsgegenstand in meiner Wohnung. Ich habe ihn vor 1,5 Jahren gebraucht für ca. 350 Euro gekauft. Zwar wird immer wieder in allen möglichen Foren darauf hingewiesen, daß Fernsehgeräte zum Grundbedarf gehören und nicht pfändbar sind, aber offenbar besteht auch die Möglichkeit, daß mir der Plasma-TV gepfändet und dafür möglicherweise ein olles Röhrengerät hingestellt wird. Meine Frage, möglichst an jemand mit Ahnung von der Materie: wie groß ist die Gefahr, daß das geschieht. Was für Erfahrungen gibt es mit diesem Problem? Ich danke schon im Voraus für die Antworten.
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Ein Gerichtsvollzieher nimmt nur das mit, wenn nach Abzug der Kosten ( z.B.Transport, Lagerung, Bearbeitung...) noch was vom vermuteten Versteigerungserlös übrig bleibt. Mit deinem freundlichen Hinweis ( Nachweis, Handbuch oder Aufkleber Geräterückseite ) über den hohen Stromverbrauch der schon etwas betagteren Gurke und den heutigen Strompreisen und deinem deshalb vermuteten geringem Versteigerungserlös dürfte sich das Problem erledigt haben. Garantieren kann ich dir das nicht, ist nur so ein Gefühl. Elektrogeräte haben schließlich bekannterweise einen schnellen und hohen Wertverlust.
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Da muss ich Geldorf vollkommen zustimmen. Auf Lasten anderer noch Schulden machen und die nicht bezahlen können, ist einfach kacke! Da hättest du es verdient, den Fernseher abzugeben!
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recht unwahrscheinlich das der TV gepfändet wird, weil er auch mit drei Jahren zu alt ist und kaum was bringen würde vom Geld her gesehen.
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