Erwerbslose müssen sich regelmäßig für Cent-Beträge rechtfertigen. Sie müssen es über sich ergehen lassen, dass die Sparbücher der Kinder durchwühlt werden und selbst Trinkgelder und Geburtstagsgeschenke werden auf bloßen Verdacht als „Geldwerter Vorteil“ durchleuchtet und nach Möglichkeit angerechnet.
Verspätet gemeldete Nebenkostenrückerstattungen oder Einnahmen aus Minijobs ziehen schnell Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich und selbst die Staatsanwaltschaften werden in Betrugsverfahren instrumentalisiert.
Anders sieht es aus, wenn Steuerverschwendung im großen Stil durch die Behörden selbst ausgelöst wird. Hinter geschlossenen Türen werden auf diese Weise Millionenbeträge verschoben.
Durch Recherchen zum Missbrauch von Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 SGB II, besser bekannt als Ein-Euro-Jobs, konnten jetzt Informationen zusammengetragen werden, die Steuerverschwendung von ca. 15 Millionen Euro beim Jobcenter Märkischer Kreis seit Einführung des SGB II belegen.
Seit Jahren rügt der Bundesrechnungshof den Missbrauch dieses unnützen Arbeitsmarktinstruments. Arbeitsgelegenheiten taugen weder zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt, noch zur Stabilisierung. Vielmehr rügt der BRH die Mitnahmeeffekte der Träger bei Finanzmitteln und die Wettbewerbsverzerrung durch die kostenlosen Arbeitssklaven.
dazu:
http://www.lag-arbeit-hessen.net/fileadmin/user_upload/BMAS_Stellungnahme_zu_BRH_Bericht_AGH_0211.pdf
Nach Auskunft des Jobcenters Märkischer Kreis auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden in den Jahren 2005-2012 ca. 50 Millionen Euro aufgewendet, davon kamen lediglich 11 Millionen den Erwerbslosen zugute. 78 % der Steuermittel kassierten die Träger für die Ausbeutung der Arbeitskraft Erwerbsloser.
http://www.beispielklagen.de/IFG008.html
Weiterführende Informationen zur Kritik des Bundesrechnungshofes und den rechtlichen Rahmenbedingungen der wenigen „legalen“ Arbeitsgelegenheiten korrigieren das Bild der „teuren Arbeitslosen“ und verweisen auf die dunklen Kanäle durch die die Steuermittel versickern.
http://www.beispielklagen.de/IFG006.html