Mietnebenkostenrückerstattung bei Grundsicherung - Einkommen oder nicht?

  • Ich beziehe Grundsicherung, aber bezahle meine Miete und meine Mietnebenkosten komplett mit meiner Rente. Was dann noch übrigbleibt wird mit Grunsicherung aufgestockt. Wenn ich jetzt eine Mietnebenkostenrückerstattung erhalte, weil ich sehr an den Heizkostengespart habe, Raumtemperatur 16°-17° über den ganzen Winter, darf das Grundsicherungsamt dieses Geld dann auf den Regelsatz anrechnen oder nicht?


    Meiner Meinung nach darf das Grundsicherungsamt diese Rückzahlung nicht anrechnen, weil es aus persönlichen Einsparungen stammt und meine Rente ja voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Es ist ähnlich wie bei einer Rückerstattung bei Stromkosten bei persönlichen Einsparungen. Da ich die Stromkosten aus dem Regelsatz bezahle und bei Persönlichen Einsparungen zum Jahresende eine Rückerstattung erhalte, darf das Grundsicherungsamt diese Rückerstattung nicht auf den Regelsatz anrechnen. (Urteil vom Sozaialgericht)


    Darf das Grundsicherungsamt in 2013 noch rückwirkend die Mietnebenkostenabrechnungen von 2011 oder 2010 verlangen? Wie lange darf das Grundsicherungsamt rückwirkend eine Kontenüberprüfung durchführen?


    Wenn ich jetzt rückwirkend die Mietnebenkostenabrechnungen für 2011 und 2010 vorlegen müsste, darf dann das Grundsicherungsamt dann plötzlich daherkommen und rückwirkend Geld von mir zurückverlangen, weil die Bewillungsbescheide ein "Irrtum" waren?
    Ein Bewilligungsbescheid ist ein rechtlicher Verwaltungsakt, der dem Antragsteller eine Rechtssicherheit gewähren muss und nicht einfach nachträglich aufgehoben werden darf. Wer kennt sich mit Verwaltungsrecht aus?
    Ich bitte hier um rechtlichen Rat, eventuell mit Verweisen auf Urteile vom Sozialgericht oder auf die entsprechenden Paragraphen in den Gesetzbüchern. (Bitte keine pauschalen Kommentarte oder Bauchgehühl)

  • Zitat

    persönlichen Einsparungen


    haste nun davon. sitzt im kalten und nun darfste abdrücken. du musst bezahlen, ganz klar. deine meinung interessiert nicht. auch was die zurückliegenden jahre anbelangt musst du die kosten der unterkunft ausgleichen, sofern du damals schon grundsicherung bezogen hast. strpm zählt nicht zu den kosten der unterkunft, er sei denn man heizt mit strom.
    also dreh die heizung ab sofort volle pulle auf, auch beim geöffneten fenster. damit steigerst du das bruttosozialprodukt.

  • @ lacki: Fachlich zwar korrekt, in der Formulierung und Beratungsqualität aber unter aller Sau :(.


    Die Betriebskosten sind Kosten der Unterkunft. Dazu zählen auch die Heizkosten. Diese sind zwingend zu berücksichtigen. Damit ist aber auch ein Guthaben aus eben jener Abrechnung bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Es mindert ja die Kosten der Unterkunft.


    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes


    Rechtsgrundlage: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html


    In diesem Falle hätte Alles vorgelegt werden müssen. Ja, das Amt kann die Unterlagen noch verlangen und dann die Bescheide ändern.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Hallo alle, hallo Expressiv!


    Ich stocke meine EM-Rente aus der GruSi auf und bekomme nun tatäschlich mal Geld aus Heizung und Betriebskosten zurück.
    Sind Nebenkostenrückzahlungen bzw. -guthaben auch dann komplett Einkommen i. S. § 82 SGB XII, wenn ich die Vorausszahlungen durch die Warmmiete teilweise schon vor dem GruSi-Antrag und Bezug geleistet habe?


    In meinem Falle ist der Abrechnungszeitraum Jan-Dez 2012, GruSi-Antragstellung war Ende November 2012. Wenn nicht, könnte es für mich bedeuten, dass nur ein, max. zwei Zwölftel der Rückzahlung Einkommen in oben genanntem Sinne wären...


    Danke im Voraus!

  • Zitat

    Wenn nicht, könnte es für mich bedeuten, dass nur ein, max. zwei Zwölftel der Rückzahlung Einkommen in oben genanntem Sinne wären


    da irrste dich aber. alles wird als einkommen angerechnet, nicht nur die letzten zwei monate.


    und es ist übrigens nicht sinnvoll, einen 4 monate alten beitrag zu beantworten. der expresiv ist schon lange nicht mehr hier.

  • Stimmt, ich war lange nicht mehr hier. Aber das Problem war bei mir die ganzen Jahre immer präsent und der ständige Kampf mit der Grundsicherung auch. Selbst jetzt versucht die Grundsicherung, aktuell heute ein Schreiben erhalten, wieder rückwirkend die Bescheide über die Nebenkostenabrechnung von 2013 und 2014 anzufordern und beruft sich auf §67a Mitwirkungspflicht.
    Ist das rechtlich legal, das von der Grundsicherung rückwirkend noch Betriebskostenabrechnungen angefordert werden können, obwohl sich die Rechtssprechung doch nun geändert hat?

    Hier mal ein Link. Es gibt aber auch noch andere Webseiten, die das Thema behandeln
    http://sozialberatung-kiel.de/category/betriebskostenguthaben/


    Regelung im SGB XII (insbesondere Grundsicherung im Alter)
    Gutschriften aus Strom- oder Betriebskostenvorauszahlungen, die infolge zu hoher Vorauszahlungen entstanden sind, wurden bislang als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet. § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in der Fassung ab 01.04.2011 regelt nun: „Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen“. Von § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII werden erfasst:

  • Ja es ist rechtlich legal rückwirkend die Betriebskostenabrechnung der letzten zwei Jahre anzufordern und ein evt. Guthaben mit deiner Grundsicherung zu verrechnen. Umgekehrt hättest du auch einen Anspruch auf Erstattung einer evt. Nachzahlungsforderung durch das Grundsicherungsamt. Strom hingegen bleibt unberücksichtigt, es sei denn du heizt mit Strom. Du kannst dir das Gesetz nicht einfach so auslegen indem du sagst, dass die Warmmiete von deiner Rente bezahlt wird und das Amt dir einen Zuschuß zum Lebensunterhalt gibt. Da wird ganz klar nicht differenziert.

  • Das würde aber der geltenden Rechtssprechung widersprechen - bist du dir mit deiner Antwort sicher?


    Denn wenn nun gesetzlich geregelt ist, dass ich als Renter, meine Miete inklusive Nebenkosten selbst bezahle und dann eine Rückerstattung bekomme, die ich nach gesetzlicher Regelung behalten darf, dann ist es doch auch unnötig oder nicht gestattet, dass die Grundsicherung nun nachträglich noch Nachweise anfordern kann?


    http://sozialberatung-kiel.de/category/betriebskostenguthaben/
    Für den Regelungsbereich des SGB XII (vor allem Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ist darauf hinzuweisen, dass § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in seiner ab dem 01.04.2011 gültigen Fassung nun ausdrücklich regelt, dass Zuflüsse aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die der Leistungsberechtigte aus seinem Regelsatz erbracht hat, nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind (vgl. dazu etwa Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 82 Rn. 27 sowie zur Begründung BR-Drs. 661/10, S. 210). § 82 Abs. 1 SGB XII lautet:
    Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen