Ich beziehe Grundsicherung, aber bezahle meine Miete und meine Mietnebenkosten komplett mit meiner Rente. Was dann noch übrigbleibt wird mit Grunsicherung aufgestockt. Wenn ich jetzt eine Mietnebenkostenrückerstattung erhalte, weil ich sehr an den Heizkostengespart habe, Raumtemperatur 16°-17° über den ganzen Winter, darf das Grundsicherungsamt dieses Geld dann auf den Regelsatz anrechnen oder nicht?
Meiner Meinung nach darf das Grundsicherungsamt diese Rückzahlung nicht anrechnen, weil es aus persönlichen Einsparungen stammt und meine Rente ja voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Es ist ähnlich wie bei einer Rückerstattung bei Stromkosten bei persönlichen Einsparungen. Da ich die Stromkosten aus dem Regelsatz bezahle und bei Persönlichen Einsparungen zum Jahresende eine Rückerstattung erhalte, darf das Grundsicherungsamt diese Rückerstattung nicht auf den Regelsatz anrechnen. (Urteil vom Sozaialgericht)
Darf das Grundsicherungsamt in 2013 noch rückwirkend die Mietnebenkostenabrechnungen von 2011 oder 2010 verlangen? Wie lange darf das Grundsicherungsamt rückwirkend eine Kontenüberprüfung durchführen?
Wenn ich jetzt rückwirkend die Mietnebenkostenabrechnungen für 2011 und 2010 vorlegen müsste, darf dann das Grundsicherungsamt dann plötzlich daherkommen und rückwirkend Geld von mir zurückverlangen, weil die Bewillungsbescheide ein "Irrtum" waren?
Ein Bewilligungsbescheid ist ein rechtlicher Verwaltungsakt, der dem Antragsteller eine Rechtssicherheit gewähren muss und nicht einfach nachträglich aufgehoben werden darf. Wer kennt sich mit Verwaltungsrecht aus?
Ich bitte hier um rechtlichen Rat, eventuell mit Verweisen auf Urteile vom Sozialgericht oder auf die entsprechenden Paragraphen in den Gesetzbüchern. (Bitte keine pauschalen Kommentarte oder Bauchgehühl)