Hab eien frage zur eingleiderungsvereinbarung

  • Mein arbeitsvermittler will das ich eine ausbildung zum kurierfahrer mache das zahlt das arbeitsamt, so er möchte das ich aber einen neuen eingliederungsvertrag unterschreibe wo drin steht das falls ich die ausbildung abbreche die ausbildungskosten selber zahlen muss(das wären 5000 euro o.O hat er gesagt ) muss ich den unterschreiben oder nicht? Ich hab ja schon enen unterschrieben also muss ich diesen anderen unterschreiben oder kann ich sagen nein den neuen unterschreibe ich nicht? hoffe mir kann jemand weiterhelfen danke schonmal=)


    P.S


    falls es hier nicht reinpasst kann es ja verschoben werden dieses thema

  • So wird es auch nie in der EV stehen. Die Schadenersatzforderung bezieht sich immer auf den Fall, dass jemand selbstverschuldet die Ausbildung ohne wichtigen Grund abbricht oder Anlass zur Kündigung gibt.