ALG 2 im Monat der Arbeitsaufnahme beantragen?

  • Hallo zusammen,


    bin 34 Jahre, verheiratet und 3 Kinder, Frau ist in Elternzeit.


    Folgendes, ich bekomme noch bis zum 14.02.2013 ALG 1, ab dem 15.02.2013 fange ich in Vollzeit an zu Arbeiten. Arbeitsvertrag usw. alles schon erledigt.


    Nun mein Problem:
    Das ALG 1 vom Februar, also die 14 Tage, bekomme ich am 28.02. überwiesen.
    Mein Lohn vom neuen Arbeitgeber kommt aber immer erst am 15. des darauffolgenden Monats, steht auch so im Arbeitsvertrag, also erst am 15.03.2013.


    Demnach bekomme ich Ende Februar nur den Anteil an ALG 1 uns sonst nichts bzw. das Kindergeld mitte Februar, würde ja angerechnet auf ALG 2.


    Wenn ich jetzt für Februar ALG 2 beantrage, bekomm ich dieses dann, weil ALG 2 wird ja im vorraus bezahlt und nach dem Zuflussprinzip bekomme ich nichts auser anteilig das ALG 1 im Februar und davon kann ich am 01.03. weder Miete noch sonst was bezahlen?!


    Vorschuss bekomme ich keinen vom neuen Arbeitgeber, das fällt also auch weg.


    Ich weiß selber erst seit Freitag Nachmittag das ich den Job ab dem 15.02 anfangen kann, konnte also nicht schon früher reagieren.


    Danke für Eure Hilfe
    Steffen

  • Hallo,
    mein ALG 1 Anspruch endete mal wegen Erschöpfung am 12.08. Das Geld für die 12 Tage war am 16.08. auf mein Konto.
    Natürlich kannst du ALG 2 beantragen. Für Februar wird das mit ALG 1 verrechnet, wie du richtig erahnst. Ende Feb. gibts dann automatisch das Geld für März. Miete zahlen geht also. Dann musst du das Formular EK ( Einkommen ) ausfüllen, Kontoauszug mit der Lohnzahlung und Lohnabrechnung kopieren und ans Jobcenter schicken/vorbeibringen. Die berechnen dann die "Überzahlung" und schicken dir noch einen Anhörungsbogen. Nach Beantwortung dessen erhälst du vielleicht einen Aufhebungsbescheid, auf jeden Fall einen Erstattungsbescheid.
    Nutze mit dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid doch noch 6 Monate die " Extras": GEZ-Befreiung, Mobilpass, Rabattkarte deiner Stadt für verbilligtem Eintritt, Tafel-Berechtigungsausweis......