Hey Leute,
ich frage hier für eine Bekannte an.
Ihr Ehemann ( Frührentner durch Schlaganfall, 58 Jahre ) ist am 18.01.2013 Verstorben.
Am 25.01.2013 bekam sie Schriftlich die Aufforderung sich Innerhalb von 6 Monaten eine ANGEMESSENE Wohnung zu suchen.
Die Bisherige war 75 Qm groß, mit 305,- € Kaltmiete für 2 Personen angemessen.
Für unseren Landkreis ( TBB ) stehen einer Einzelperson gerade mal 205,-€ Kaltmiete zu.
Was kann Sie machen, wenn Sie für diesen Kaltmieten Preis KEINE Wohnung findet ?
Was Sie gefunden hat währe eine 2 Zimmer/49 Qm Wohnung für 245,-€ Kalt.
Sie währe auch bereit die 40,-€ Differenz selber zu zahlen.
Kann das Amt die Wohnung Ablehnen ?
Im Schreiben steht, das wenn Sie NICHT Umzieht, nur noch die 205,-€ Bezahlt werden.
Somit könnte Sie doch die Kleinere Wohnung auch nehmen.
Sie wurde ja Aufgefordert die Mietkosten zu senken.
Wird das Amt durch diese Aufforderung auch eine Kaution und Umzugskosten für die Neue Wohnung Übernehmen ?
Die Alte ( Derzeitige ) Wohnung ist seit 30 Jahren Angemietet.