Ehemann Verstorben, was Übernimmt das Amt ?

  • Hey Leute,


    ich frage hier für eine Bekannte an.
    Ihr Ehemann ( Frührentner durch Schlaganfall, 58 Jahre ) ist am 18.01.2013 Verstorben.
    Am 25.01.2013 bekam sie Schriftlich die Aufforderung sich Innerhalb von 6 Monaten eine ANGEMESSENE Wohnung zu suchen.
    Die Bisherige war 75 Qm groß, mit 305,- € Kaltmiete für 2 Personen angemessen.


    Für unseren Landkreis ( TBB ) stehen einer Einzelperson gerade mal 205,-€ Kaltmiete zu.


    Was kann Sie machen, wenn Sie für diesen Kaltmieten Preis KEINE Wohnung findet ?


    Was Sie gefunden hat währe eine 2 Zimmer/49 Qm Wohnung für 245,-€ Kalt.
    Sie währe auch bereit die 40,-€ Differenz selber zu zahlen.


    Kann das Amt die Wohnung Ablehnen ?


    Im Schreiben steht, das wenn Sie NICHT Umzieht, nur noch die 205,-€ Bezahlt werden.
    Somit könnte Sie doch die Kleinere Wohnung auch nehmen.


    Sie wurde ja Aufgefordert die Mietkosten zu senken.
    Wird das Amt durch diese Aufforderung auch eine Kaution und Umzugskosten für die Neue Wohnung Übernehmen ?
    Die Alte ( Derzeitige ) Wohnung ist seit 30 Jahren Angemietet.

  • Hey,


    die NEUE Wohnung währe KLEINER,GÜNSTIGER; jedoch OBERHALB des Angemessenen Mietpreis ( Genau um 45,-€ ).


    Für den Preis vom Amt bekommt man selbst hier auf dem Land keine Wohnung ( Nicht mal ne Altbau-Bude ).


    Die größe mit 48,4 Qm ist ja OK, halt der Preis nicht.


    Sie bräuchte halt die Kautionsübernahme für die NEUE Wohnung, den Umzug könnte man OHNE Amt Regeln.

  • Hey,


    ich mach hier weiter, da es immer noch um meine Bekannte geht.


    Sie hat bisher noch keine geeignete Wohnung gefunden.
    jetzt ist folgendes geschehen.


    Ihr Vater ist Vorgestern Ebenfalls Verstorben ( 86 Jahre ).
    Ihre Mutter ( Rentnerin ) würde daher gerne bei Ihr Einziehen.
    Die Mutter bekommt selber ca. 700,-€ Rente und müsste ja nun noch Witwenrente vom verstorbenen Mann bekommen.


    Wie wird es beim Amt angegeben, wenn die Mutter ( Mit der Rente als Einkommen ) zu Ihr
    in die derzeit zu Große Wohnung zieht. Wohnung 3 Zimmer, 75 Qm.


    Geht das dann auf ein Wohngemeinschaft hinaus ? Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Sie ja nicht.


    Ihre Mutter würde ja die Hälfte der Miete Übernehmen.
    Reicht es, wenn sie mit Ihrer Mutter einen Untermietvertrags macht, in dem bescheinigt wird,
    das die Mutter die Hälfte der Kosten Übernimmt ?


    In die Wohnung der Mutter möchte sie nicht Ziehen, da es sich um eine 2 Zimmer, 50 Qm Wohnung handelt.
    In Ihre derzeitigen hätte jeder ein Eigenes Zimmer und den Rest als WG.

  • Klar kann ihre Mutter zu ihr ziehen. Sie zahlt die Hälfte der Miete und gut ist es. Deine Bekannte gibt beim Jobcenter eine Veränderungsmeldung ab und das war es. Ob sie mit ihrer Mutter einen Untermietvertrag machen muss, weiß ich allerdings nicht. Schaden kann es aber auf keinen Fall.