Mietkostenübernahme bei Umschulung (ALG I)?

  • Hallo zusammen,


    ich beginne ab Mürz eine Umschulung, die vom Arbeitsamt gefördert wird, in dieser Zeit beziehe ich weiterhin ALG I.
    Ist während dieser Zeit die ARGE für die Miete zuständig oder kümmert sich das Arbeitsamt darum?



    Im Voraus schon mal Danke für die Hilfe! :confused:

  • Mit deinem ALG-1 kannst du machen, was du willst. Wie viel Miete du zahlst oder wie hoch dein Vermögen ist, interessiert hier niemand. Während der Umschulung läuft das weiter. Die ALG-1 Anspruchsdauer verlängert sich sogar. Du kannst noch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Übernachtungskosten beantragen. Außerdem wird die Zeit der Umschulung als "berufliche Ausbildung" zusätzlich im Rentenversicherungsverlauf markiert. Dich erwartet dann ein saftiger Rentenbonus !
    Wenn du wegen nicht ausreichendem ALG-1 noch aufstockendes Hartz 4 beantragst, kommst du auch in diesem Rechtskreis mit den entsprechenden Pflichten. Wie wäre es denn mit einem Wohngeldantrag bei dir ?

  • Hi,


    Ich beginne ab ende März eine Umschulung in einem anderen Bundesland nun muss ich dafür aber umziehen und mir eine Wohnung suchen , jetzt meine Frage
    bezahlt mir das Amt den Umzug und übernimmt es auch die Miete für die Zeit (beziehe zur Zeit ALG I)


    Vielen Dank schon mal :-)