Liebe Forumsteilnehmer, liebe Auskunftgeber,
ich habe seit dem letzten Jahr im November von der Bundesagentur für Arbeit den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen und befinde mich auch seit dem in der Maßnahme.
Von meinem Übergangsgeld, das ursprünglich sich täglich auf 19,32 Euro beläuft, verrechnet mir die Bundesagentur täglich 6,93 aufgrund von meiner Selbständigkeit. Letztendlich beziehe ich also (19,32-6,93)x30 Übergangsgeld monatlich. Mein Verdienst aus Selbständigkeit beläuft sich seit bereits vier Jahren auf 260 Euro im Monat. Wenn ich die 6,93 Euro auf 30 Tage hochrechne und somit weiß, was mir von meinem ursprünglichen Übergangsgeld abgezogen wird, nämlich etwas über 200 Euro, was für mich bedeutet, dass ich für 20 Stunden für 60 Euro letztendlcih arbeite!!! Kann denn das sein!?
Nun meine Frage:
Dort wo ich bisher meine 260 Euro auf selbständiger Basis verdient habe, wird mir angeboten, nun auf 450 Euro Basis die gleiche Tätigkeit dort ausüben zu können. Darf ich neben dem Bezug von Übergangsgeld einen 450 Euro Job annehmen (5 Stunden pro Woche) und wird dann auch dieses Geld mit meinem Übergangsgeld verrechnet, oder bei einem 450 Euro-Job eben nicht?
Vielen Dank für das Lesen und möglicherweise das Beantworten meiner Frage!
Einen schönen ABend und einen guten Start in die neue Woche.
Schöne Grüße
Mike