Hallo Leute,
ich habe folgende Frage:
Ich habe in 2012 ab September ALG II beantragt und bewilligt bekommen - von 01/09/12 - 28/02/13. Mein Status ist "selbständig", deshalb muss ich die EKS einreichen mit einer Kalkulation für ein halbes Jahr etc.
Jetzt bin ich innerhalb dieser laufenden Periode umgezogen und muss in einem anderen Bezirk meiner Stadt einen Neuantrag stellen. Ich habe außerdem jetzt zu Anfang Februar aus eigener Kraft einen (sozialversicherungspflichtigen) Job gefunden, der mich aus dem ALG II-Bezug befreit. Ich überlege deshalb, keinen neuen Antrag zu stellen und anderweitig über den Monat zu kommen, bis das erste Gehalt da ist.
Ich habe keine Erfahrungen mit dieser Situation und wenige mit dem JC, deshalb frage ich mich:
Was wäre, wenn ich Montag beim JC anrufe und sage, dass ich keinen neuen Antrag stellen werde? Im neuen Bezirk bin ich nicht bekannt, ich habe ja noch nichts eingereicht, das alte JC hat mir einen Brief über den "Ablauf des Bewilligungszeitraums" geschickt, dass mein ALG II zum 31.01.12 dort beendet. Ich frage vor allem deshalb deshalb, weil ich den Antrag für ein halbes Jahr gestellt hab, dass jetzt nicht voll ist. Wird da in der Regel nicht noch einmal nachgefasst - also erneute GuV, Kontencheck etc? Ich möchte keinen Ärger bekommen, mir aber auch unnötigen Aktionismus ersparen.
Danke für Eure Hilfe,
ein schönes Wochenende & Grüße