Alleinerziehend

  • Hallo,


    meine Tochter ist Alleinerziehend von einem 9 jährigen Jungen. Sie ist oft mit der Erziehung überfordert. Sie wohnt im selben Ort wie meine Frau und ich, von daher verbringen wir viele Abende gemeinsam (kochen u. essen). Da ich im 2 Schichtbetrieb tätig bin, bin ich an den Tagen an denen ich Spätschicht habe nicht daheim. Gerade im diesen Alter (9) Jahre wäre es für meine Tochter und meinem Enkel von großer Bedeutung und Vorteil wenn Sie auf meiner Unterstützung zugreifen könnte.
    Kann ich mich von meinem Arbeitgeber von der Spätschicht befreien lassen, damit ich bei der Erziehung und den sich stellenden Aufgaben, die der Alltag mit sich bringt helfend zur Seite stehen kann?
    Gibt es hierzu ein Recht worauf sich meine Tochter berufen kann? - (Jugendamt)?


    Wer kann mir hierzu weiter helfen?

  • Wofür willst du dieses Recht geltend machen? Um es deinem Arbeitgeber vorzulegen?
    Das wird es nicht geben, im Prinzip ist es "Privatsache", wenn du deine Tochter unterstützt. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich einen ausgebildeten Familienhelfer beim Jugendamt zu beantragen, der deine Tochter im Umgang mit Kind/ Alltag stärken kann.
    Möchte deine Tochter überhaupt deine Unterstützung?
    Auch eine Beratung bei Kinderschutzbund oder ähnlichem kann da helfen

  • Hallo,


    ja ich möchte dieses Recht (wenn es eines gibt) zur Vorlage beim Arbeitgeber. Es würde auch eine Empfehlung reichen.
    Ja meine Tochter möchte natürlich meine Unterstützung! Kannst du dir vorstellen, dass sie bei manchen Problemen, die ein 9jähriger so an den Tag legt auf die Hilfe von mir nicht verzichten möchte/kann.

  • Was ist denn mit deiner Frau.An den Tagen wo du Spätschicht arbeitest könnte doch sie der Tochter helfen.Davon mal abgesehen geht das Kind doch sicher zur Schule und anschließend vielleicht noch in die Betreuung.Wenn deine Tochter dann nicht mal die paar Stunden mit dem Kind auf die Reihe kommt wäre eine Familienhilfe vom Jugendamt kein schlechter Gedanke.

  • Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden. Es ist ja toll, dass du deiner Tochter hilfst und sie unterstützt. Aber dass daraus ein Recht entstehen soll, dass du nur noch Frühdienst machen darfst, halte ich für übertrieben. Wer soll denn dann deine Spätschicht übernehmen? Vielleicht ein Familienvater mit drei Kindern zu Hause? Der wird dort auch gebraucht. Auch ein Ehemann oder Lebensgefährte ohne Kinder möchte vielleicht die Freizeit mit seiner Lebenspartnerin verbringen. Kann es sein, dass du gar nicht so gerne Spätschicht machst und jetzt nur einen Grund suchst, die nicht machen zu müssen? Jede Medaille hat zwei Seiten. Zur Dauerfrühschicht gehört ein Kollege (oder mehrere, die immer wieder einspringen müssen), der Dauerspätschicht macht. Auch wenn deine Tochter alleinerziehend ist, hat das Kind doch sicherlich einen Vater. Vielleicht sollte der sich mal kümmern.

  • Irgendwo müssen Grenzen gesetzt werden. Es ist ja toll, dass du deiner Tochter hilfst und sie unterstützt. Aber dass daraus ein Recht entstehen soll, dass du nur noch Frühdienst machen darfst, halte ich für übertrieben. Wer soll denn dann deine Spätschicht übernehmen? Vielleicht ein Familienvater mit drei Kindern zu Hause? Der wird dort auch gebraucht. Auch ein Ehemann oder Lebensgefährte ohne Kinder möchte vielleicht die Freizeit mit seiner Lebenspartnerin verbringen. Kann es sein, dass du gar nicht so gerne Spätschicht machst und jetzt nur einen Grund suchst, die nicht machen zu müssen? Jede Medaille hat zwei Seiten. Zur Dauerfrühschicht gehört ein Kollege (oder mehrere, die immer wieder einspringen müssen), der Dauerspätschicht macht. Auch wenn deine Tochter alleinerziehend ist, hat das Kind doch sicherlich einen Vater. Vielleicht sollte der sich mal kümmern.


    So ein Beitrag ist vollkommen niveaulos und für mich nicht hilfreich!!
    1. Ich möchte nicht, das daraus ein Recht entsteht, ich fragte lediglich, ob ein solches besteht.
    2. Ich habe bis heute 30 Jahre! in Wechselschicht gearbeitet und Sie unterstellen mir, dass ich nicht gerne Spätschicht arbeite!
    3. Mein Enkel hat sicherlich einen Vater, aber die Beziehung ist aufs Wochenende beschränkt.
    4. Vielleicht können Sie sich nur im Ansatz vorstellen, dass ein Junge in diesen Alter eine Vaterähnliche Bezugsperson benötigt? - sicherlich nicht!!
    Übrigens das was Sie von sich geben sind Oberschullehrermethoden

  • Klaro alle Väter, die im Schichtbetrieb arbeiten, arbeiten künftig nur noch Frühschicht, weil der Sohnemann den Vater am Abend zu Hause braucht. Wo lebst du denn? Du schreibst, dass es einen Vater gibt, der sich am Wochenende kümmert. So geht es vielen Familien, wo die Väter auf Montage sind oder aber abends so spät nach Hause kommen, dass die Kinder schon im Bett sind. Mein Mann ist viele Jahre erst abends um 22.00 Uhr oder sogar noch später nach Hause gekommen. Ich musste mich auch alleine kümmern. Mein Vater hat zu der Zeit auch noch im Schichtsystem gearbeitet und konnte mich nicht unterstützen. Außerdem bin ich selbst auch ein "Schichtkind". Meine Mutter hatte 3 Kinder, um die sie sich kümmern musste, wenn mein Vater zur Arbeit war. Jedenfalls gibt es ein solches Recht (Gott sei dank kann ich nur sagen) nicht.

  • Klaro alle Väter, die im Schichtbetrieb arbeiten, arbeiten künftig nur noch Frühschicht, weil der Sohnemann den Vater am Abend zu Hause braucht. Wo lebst du denn? Du schreibst, dass es einen Vater gibt, der sich am Wochenende kümmert. So geht es vielen Familien, wo die Väter auf Montage sind oder aber abends so spät nach Hause kommen, dass die Kinder schon im Bett sind. Mein Mann ist viele Jahre erst abends um 22.00 Uhr oder sogar noch später nach Hause gekommen. Ich musste mich auch alleine kümmern. Mein Vater hat zu der Zeit auch noch im Schichtsystem gearbeitet und konnte mich nicht unterstützen. Außerdem bin ich selbst auch ein "Schichtkind". Meine Mutter hatte 3 Kinder, um die sie sich kümmern musste, wenn mein Vater zur Arbeit war. Jedenfalls gibt es ein solches Recht (Gott sei dank kann ich nur sagen) nicht.


    Ach so, weil es bei dir auch so war (kein Mann da) und du dich alleine gekümmerst hast, muss und soll es bei den anderen, die Unterstützung
    brauchen auch so sein. Du bist ein Egoist!! Aber Gott sei dank gibt es noch andere Leute, die darüber anders denken.

  • So, hier im Forum habe ich keinen gefunden, der anders darüber denkt. Im Übrigen bin ich nicht alleinerziehend, mein Mann hat damals bei einer Firma gearbeitet, wo der Dienst erst um 12.00 Uhr begonnen hat. Natürlich musste er dann bis 21.00 oder 22.00 Uhr arbeiten und dann kam noch die Fahrtzeit von ca. 1 Stunde hinzu. Wenn deine Tochter Unterstützung braucht, gibt es das Jugendamt. Dort gibt es die Familienhilfe und die ist für solche Fälle da. Das wurde dir bereits oben auch schon geschrieben.

  • Das kannst du ewig hin und her diskutieren.Es gibt nun mal kein Recht, auf das du dich bezüglich deiner Tochter da berufen könntest.Sicher kannst du in deiner Firma, mit deinen Kollegen und deinem Chef abklären, ob du eben nur noch in einer Schicht tätig sein kannst.Vielleicht gibt es da eine Möglichkeit.Ansonsten ist deine Tochter erwachsen und viele Alleinerziehende Mütter oder Väter, müssen mit ihrer Situation klarkommen und diese haben manchmal auch mehr als ein Kind.Ich denke mal, es geht bei dir auch nicht darum, das das Kind eine männliche Bezugsperson braucht, denn wie Birgit schon anmerkte ist es oft in Familien so, das der Vater nur am Wochenende zur Verfügung steht, wegen Arbeit, sondern darum das deine Tochter mit dem Kind nicht klar kommt.Dafür gibt es aber, eben die Möglichkeit Hilfe vom Jugendamt in Anspruch zu nehmen.Außerdem frage ich mich, was ist mit deiner Frau.Wieso kann sie deiner Tochter mit dem Kind nicht helfen, wenn du arbeitest.Das hat doch nichts mit Männlein oder Weiblein zu tun.

  • Es gibt sehr viele Frauen die Alleinerziehend sind und das relativ gut (nicht perfekt) alleine hin-bekommen.
    Man muss sich auch mal als Großeltern fühlen und nicht immer nur als Eltern die hinter dem Kind stehen und ihm über die Schulter schauen.


    Ich mag dir auch nicht ganz glauben, dass deine Tochter das genau so will, wie du es hier darstellst, sondern gehe einen Schritt weiter und nehme an, dass es dir nur um eine Teilzeitarbeit geht, die aber voll-bezahlt werden soll!


    M.E. nach unnötig, da deine Tochter eine Haushaltshilfe etc. nehmen kann und darf. Zuständigkeit ist ggf. beim Jugendamt erfragbar.