warum ablehnung?

  • hallo,


    ich bin zur zeit 19 jahre alt und besuche ein gymnasium in meiner stadt, welches ich auch dieses jahr abschließe, um danach mit dem studium fortzufahren.
    das problem bei mir ist, dass wir bis jetzt zu sechst in einer 4 zimmer wohnung gelebt haben. deshalb hat mich meine mutter, weil ich doch der älteste sei, aufgefordert mir eine eigene wohnung zu suchen. habe mich also vor zwei monaten drum gekümmert die frau vom außendienst war bei uns in der wohnung und ich habe eine mietkostenübernahme bekommen und bin auch bei allen möglichen ämtern gewesen. die wohnung ist seit dem 1.1.2013 fertig zum beziehen. bafög wurde mir abgelehnt, da meine schule in der nähe ist und ich weder frau noch kind habe. soweit so gut. mit der ablehnung bin ich zum jobcenter in meiner stadt und musste dort anträge auf hartz 4 stellen. nun bekam ich heute auch von dort eine ablehnung mit der begründung, ich sei im grunde noch förderbar mit dem verweis auf bafög.
    kennt sich jemand aus? weiß echt nicht weiter... und wer nun für die wohnung aufkommt habe ich auch keine ahnung


    bin über jede antwort froh!

  • Der Anspruch auf Alg II ist zwar nach § 7 (6) Nr. 1 SGB II gegeben, aber auf Grund des § 22 (5) SGB II gibt es keinen Mietanteil und außerdem nur 80 % der Regelleistung (§ 20 (3) SGB II)

  • bei h4 liegt es daran, dass du unter 25 jahre alt bist. bei bafög spielt ja eigentlich das einkommen der eltern und evt. dein eigenes einkommen eine rolle.


    und weiter? immer nur stumpfsinnig den gesetzestext eines verfassungswiedrigen gesetzes wieder zu geben - bringt es das? unter 25 jährige haben die gleichen rechte wie über 25 jährige. ( artikel 3 grundgesetz )

  • Zitat

    und weiter? immer nur stumpfsinnig den gesetzestext eines verfassungswiedrigen gesetzes wieder zu geben - bringt es das? unter 25 jährige haben die gleichen rechte wie über 25 jährige. ( artikel 3 grundgesetz )


    na denn klage mal vor dem Bundesverfassungsgericht! mein privater tipp an dich wäre allerdings: such dir arbeit. aber bei deiner mitnehmementalität (lass die anderen mal schön zahlen) wird das wahrscheinlich nichts! :-(

  • Viel Erfolg mit der Klage. Millionen Führerscheininhaber werden es dir danken. Sicher auch Millionen ungewollt Kinderlose, die ab 23. Lebensjahr trotzdem deshalb einen Zusatzbeitrag zahlen müssen.
    Nur die Kirche ist bisher fein raus : Eine später mal teure Mitgliedschaft ( Taufe ) ist auch beim Baby gültig, obwohl dieses nicht geschäftsfähig ist und auch nichts unterschrieben hat.

  • Also Sorry vorab. H IV-Bezugsberechtigt ist, wer älter als 16 Jahre alt ist aber auch erwerbsfähig und bereit. Das bedeutet, dass jemand, der beispielsweise ne Schule besucht, nicht vermittelt werden kann, weil sie - er - anders eingebunden ist. Daher: Kein H IV. Warum auch.
    Dann ist man der Sache nach Bafög-Bezugsberechtigt. Dann also Bafög statt H IV.

  • Na ja, so einfach ist es auch wieder nicht. Erwerbsfähig ist man übrigens bereits ab 15. Und die Verfügbarkeit spielt im ALG 2 keine Rolle, nur die Erwerbsfähigkeit. Sonst dürften ja auch Mütter mit Kindern unter 3 Jahren kein ALG 2 bekommen, die können auch nicht arbeiten gehen. Schulbesuch ist durchaus ein wichtiger Grund, nicht arbeiten zu müssen (§ 10 SGB II). Und nicht jeder Schüler mit Baföganspruch ist vom ALG 2 ausgeschlossen (§ 7 Abs. 6 SGB II).


    Schüler an normalen Gymnasien bekommen im Allgemeinen gar kein Bafög. Nur, wenn die Eltern z. B. weggezogen sind und der Schüler bereits in der Endphase des Abiturs ist, so dass ihm ein Mitzug mit den Eltern nicht zumutbar ist oder die Eltern sind tot usw...