Hartz 4 und Selbständigkeit

  • hallo ihr lieben,


    ich habe folgendes problem bzw. fragen und hoffe sehr hier rat zu finden und tipps zu bekommen.


    ich bin 28 jahre und seit circa 3 jahren krank, so dass ich kein bafög mehr bekomme und mich als teilzeitstudent eingetragen habe. dadurch bin ich dann zum alg II gekommen. erwähnenswert wäre auch noch dass ich seit beginn meines studiums selbständig bin und diese selbständigkeit weiter (sofern es mein Gesundheitszustand zu lässt) gelegentlich ausüben möchte, laut arzt und amt bin ich circa 3 stunden pro tag arbeitsfähig zur zeit.


    nun meine fragen:


    1. kann es sein, wenn ich weiterhin länger krank bin, dass ich in die Sozialhilfe abrutsche und demnach sozialgeld und kein alg II mehr beziehen muss? falls ja, was würde sich dann für mich ändern?


    2. ich muss aus meiner jetzigen wohnung raus, da schimmelbefall und zudem viel zu teuer. ich habe leider 2 schufa einträge so dass ich bei einigen wohnungen die kostentechnisch gepasst hätten nicht genommen wurde. wie sieht es aus wenn meine mutter eine wohnung anmieten würde und mir einen untermietvertrag schreibt? da meine mutter natürlich keine vergünstigte sozialwohnung bekommt ohne § 5 schein, wird die miete vermutlich tendenziell zu hoch sein, sie würde aber die differenz tragen, also im untermietvertrag 450 € warm (max.) verlangen.


    3. evtl hätte ich eine wohnung in aussicht. aber komplett ohne waschkeller (keine waschmaschine) und küche - könnte ich da einen zuschuss bekommen?


    4. welche ausgaben kann ich beim amt als selbständige geltend machen? ich habe kein eigenes auto, leihe mir aber ab und an das auto meiner schwester für geschäftliche fahrten (abnutzung, spritgeld), ich habe auch ein kleines büro mit 2 arbeitsplätzen (das hatte ich schon vor meinem alg II Antrag, wurde aber nie danach befragt) kann ich das komplett angeben als ausgaben? ich habe 2 handys (eine privat und eines geschäftlich), wie verhält es sich damit?


    5. darf ich - da ich ja auch beim amt als selbständig gemeldet bin - eine praktikantin haben die ich jetzt bereits einarbeite so dass sie mich ersetzen kann wenn ich meine kur/therapieplatz bekomme (da warte ich bereits 6 Monate drauf). es ist ein unentgeltliches praktikum.


    ich wäre euch sehr dankbar für die beantwortung meiner fragen .... liebe grüße

  • Dasjenige, was du schreibst hört sich leider wirklich ziemlich spektakulär an und auch so, als würdest du "Lücken" suchen im Bereich dessen, was legitim ist. Jedenfalls kommt es so `rüber. Dazu ist dieses Forum nicht gedacht. Es ist auch nicht ausreichend, dass dein Arzt dir, wie du schreibst, dir sagt. du könntest nicht mehr als 3 Stunden arbeiten. Im Normalfall wird man dazu von einem Gutachter zum anderen geschickt und hat etliche Behördengänge.


    Zu deiner ersten Doppelfrage:


    Solltest du als Nicht-Mehr-Arbeitsfähig, also Leistung unter 3 Stunden täglich, eingestuft werden, ändert sich natürlich etwas. Dann nämlich fällst du in die sog. "Grundsicherung". Grundsicherung ist von den Vermögensverhältnissen her geringer, also das, was man besitzt und Auto sowieso, wird anders berechnet und so weiter. Allerdings trifft das nicht zu, wenn du selbständig bist - das ist Fakt.


    2. Genauso eine Grauzone und wirkt ebenso unlauter:
    Nahezu jeder kann - könnte - hier irgendwo einen Untermietvertrag herzaubern; das ist Quarck und nicht nachvollziehbar; da könnten wir gleich alle Vorschriften unbeachtet lassen.- Hierauf zu antworten ist so, als kümmerte man sich um ungelegte Eier; es ist ein "Wenn und aber und unter Umständen und ein "Vielleicht" und so". Alles Unplausibel.


    3. Eine Wohnung komplett ohne Waschkeller und Waschmaschine. Meine Güte. Dazu fällt mir gar nichts mehr ein - und Zuschuss!? Wie viele Personen, Kinder, musst du versorgen - wäschemässig auch?


    4. Als Selbständige kannst du Vieles geltend machen; was in welcher Höhe angerechnet wird, hängt mitunter vom Sachbearbeiter ab aber auch von der Effektivität. Du kannst schlecht Null Einkommen erwirtschaften beispielsweise, aber Autokosten, Telefone, Miete für nen Raum oder gar einen Angestellten geltend machen - auf Dauer schon gar nicht. Es bringt dir ja auch nichts ein, weil du als H IV - Empfänger nie über eine gewisse Einkommens-Zuschusshöhe kommst. Das macht nur Arbeit und 'Aufwand und ist komplett unrealistisch.


    5. Die Praktikantin, die du haben - einarbeiten und beschäftigen möchtest -, verstehe ich nicht. Aber natürlich darf eine 'Firma, jemand Selbständiges Leute beschäftigen. Warum nicht, wenn das alles überall dort wo es nötig und wichtig ist, gemeldet wird.


    Gruß. Lirafe