Auszug trotz wenig Gehalt - Noch-Mann verprasst Erspartes - was nun zu tun?

  • Hallo,


    ich frag hier mal im Namen einer Freundin, die nicht ein noch aus weiß und kaum noch die Übersicht hat...


    Sie und ihr Nochmann wohnen in einem EFH, haben einen 10jährigen Sohn. Er ist im Oktober arbeitslos geworden.
    Zugewinngemeinschaft. Die Trennung bahnt sich seit ca. 1 Jahr an, die Ehe ist aber schon seit Jahren zerrüttet....


    Sie arbeitet 50% als Krankenschwester (ca. 1000€ Netto) und hat keine Ersparnisse....jetzt hat sie sich eine günstige Wohnung genommen weil sie es nicht mehr ausgehalten hat mit seinen üblen Sticheleien und Gemeinheiten.
    Er will unbedingt das Haus behalten (ist bezahlt) trotz Arbeitslosigkeit und will sogar noch umfangreiche Neuanschaffungen machen (Küche, Auto...).
    Da er aber keine eigenen Ersparnisse hat wird er wohl das Geld aus den gemeinsamen Ersparnissen ziehen....ohne das sie eingreifen kann....
    Und eine Freundin hat er seit einem 3/4 Jahr auch...seit einem Jahr sind Tisch und Bett getrennt...


    Ist das überhaupt rechtens? Sie hat im Laufe der Jahre immer wieder durch Schenkungen und Erbe Einzahlungen aufs Gemeinschaftskonto gemacht...er hatte gar nichts...


    Bekommt sie ihr Geld wieder über die Haushälfte die ihr zusteht? Oder wird sie sehenden Auges über den Tisch gezogen?
    Wie ist das mit der Steuer, sie hat ja noch V weil der Mann viel mehr verdient hatte...


    Bitte um Rat, die freundin ist praktisch handlungsunfähig vor Angst....und Überforderung...und hat nicht mal Geld für einen Anwalt...


    Wo kann sie noch Unterstützung bekommen?


    Gruß


    killing

  • Sicher wird sie auch ihren Teil vom Haus bekommen denn bei einer Scheidung kann ja nicht einer alles behalten und der andere geht leer aus.Wenn sie ein Gemeinschaftskonto haben dann hat sie doch auch Zugriff darauf.Worauf wartet sie denn dann noch.Soll sie halt soviel wie es geht abheben.Für alles andere braucht sie einen Anwalt.

  • Deine Freundin hat ein Recht auf einen Anwalt, den sie auch kostenfrei bekommt, wenn sie vorweisen kann, keine Einkünfte zu haben, um ihn zu bezahlen. Dies kann sie über das Amtsgericht beantragen, dass wird ihr auserwählter Anwalt beim Erstgespräch angeben bzw. auch schon am Telefon mit Rücksprache für einen Termin zum Gespräch. Ich hab das selbst auch bereits durch. Der Anwalt kann dir in all diesen Fragen persönlich antworten, da es bei jedem etwas anders ist. Ist sie mit im Grundbuch beim Haus angegeben? Hat er Kredite aufgenommen, die sie mit unterzeichnet hat? LAufen gemeinsame Konten mit Minus auf beide Namen und wenn ja kann er ihr genau sagen, was sie bie der Bank angeben kann, damit sie nicht dafür haftet, je nachdem was sie dort halt als Ehepaar/Ehefrau angegeben haben? Ebenfalls bei Konten, die für die Kinder zurück gelegt wurden, wer darauf zugreifen kann und wer nicht? Das könnte sie womöglich auch schon vorab bei der Bank in einem persönlichen Gespräch fragen bzw. schriftlich aufsetzen lassen, und dem Anwalt vorlegen, damit er bei Problemen mit dem Noch-Mann vorweisen zu können bzw. darauf zurück greifen kann um die Schriftsätze passend formulieren zu können. Ebenso mit den persönlichen Sachen der gemeinsamen Wohnung wird alles schriftlich aufgesetzt, wem was gehört mit Nachweisen etc. Es ist eine harte Sache, aber sie soll sich ein Herz packen und den Anwalt ihres Vertrauens, der mit Familienrecht FAchanwalt ist die Sache angehen. Er kann ihr auf jeden Fall helfen und ihr einige Dinge abnehmen, um die sie sich nicht mehr befassen muss, allerdings nur mitarbeiten, was ihr leichter fallen sollte, als sich komplett alleine darum zu bemühen!


    Ich hab es am eigenen Leib erlebt. Allerdings ohne Kinder, nur dafür war ich in der Zeit 2 mal in der Klinik....


    Egal was sie für probleme hat, alles mit dem Anwalt besprechen. Sie soll sih vor jedem Termin alle FRagen aufschreiben und Nachweise raussuchen die sie dann für jeden Punkt vorlegen kann, damit der Anwalt etwas mehr überblick über die Persönlichkeiten hat.


    ggf kann ich nebenbei bei kleinen Fällen auch mal angefragt werden und möglicherweise antworten, wenn ich eine Antwort habe oder es sogar selbst mitgemacht habe.


    Hat sich evtl. auch schon erledigt da der Fall schon etwas her ist, aber ggf. kann ein neuer Leser der aktuell diesen FAll hat etwas mit meiner Antwort anfangen.