Hallo ihr Lieben,
da eine unabhängige BAföG-Beratung quasi nicht zu bekommen ist (falls doch bitte ich um sachdienliche Hinweise ), hoffe ich nun hier Antwort auf meine Fragen zu bekommen. Meine Situation ist wie folgt:
Aufgrund eines Brandfalles vor knapp einem Jahr musste ich mein Studium (Lehramt MA) um ein Semester verlängern. Dank Härtefallantrag habe ich dann ein weiteres Semester über die Regelstudienzeit BAföG erhalten (meines Wissens keine Studienabschlussbeihilfe; ist ein ganz normaler Bewilligungsbescheid gekommen).
Nun ist es so, dass ich noch eine Klausur, MA-Arbeit sowie die zugehörige mündl. MA-Prüfung in diesem Semester zu absolvieren habe. Das Problem ist, dass ich mich nicht im angegeben Anmeldezeitraum zur mündl. Prüfung angemeldet habe (MA-Thesis und Klausur ja) und ich keine Chancen sehe, dass mich der Prüfungsausschuss nachträglich zulässt (Antrag ist jedoch gestellt). Dem BAföG-Amt kann ich wohl kaum ehrlich mitteilen (oder doch?), dass ich es selber vergeigt habe. Daher nun meine Fragen:
Welche Gründe könnte/sollte ich bei meiner Sachbearbeiterin vorbringen um noch ein weiteres Semester über Regelstudienzeit hinaus BAföG zu erhalten?
Muss eine bestimmte Anzahl an CP´s offen sein um förderungsfähig zu sein?
Wäre eine Krankschreibung eine Lösung?
VIELEN DANK IM VORAUS FÜR EURE HILFE!