Widerspruch gegen Gutachten vom Ärztlichen Dienst

  • Liebes Forum,
    mein Fall ist nicht ganz einfach, somit bitte ich um Tipps und Hilfe.
    Seit 2 Jahren lebe ich in Hamburg, war davor 10 Jahre im Ausland, habe zuletzt 4 Jahre in Kopenhagen gearbeitet, trotzdem wurde mir in Hamburg kein Arbeitslosengeld 1 bewilligt, sondern nur Hartz4 (was wohl mit vertrackten Euro Gesetzen zusammenhängt).
    Schnell hatte ich eine Beschäftigung hier gefunden, doch es war nur ein 30 Stunden Vertrag. Vom Job Center wurde ich um Berwerbungslisten für einen 40 Stunden Job gebeten, die ich immer vollständig eingereicht hatte, doch es kam nie zu einem Vertrag bisher.
    Da ich seit Jahren immer wieder Bandscheibenvorfälle habe (zur Zeit wieder akut und in Behandlung), seit Geburt stark schwerhörig bin, Tinnitus habe und seit 30 Jahren zudem unter Panikattacken leide, hat sich mein Arbeitgeber entschlossen, unseren Vertrag auf einen 400 Euro Job zu ändern, um mich nicht zu verlieren.
    Dem habe ich gern entsprochen, da ich mich stundenweise, bei flexiblen Arbeitszeiten gern weiter betätigen möchte, mich aber nicht mehr in der Lage fühle, einen Vollzeitbeschäftigung auszuüben.
    Dies habe ich in einem persönlichen Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin im Job Center besprochen, woraufhin ich einen Antrag beim Ärztlichen Dienst zur Prüfung meiner Leistungsfähigkeit gestellt habe. Es waren sämtliche Gutachten und Befunde der letzten Jahre beigefügt.
    Nun habe ich nach 3 Monaten eine Nachricht vom Job Center, daß ein Gutachten vorliegt.
    Gestern war ich bei der Sachbearbeiterin, die mir mitteilte, daß der Ärztliche Dienst mich für voll arbeitsfähig einstuft, ohne mich jemals gesehen zu haben.
    Wie kann so etwas passieren?
    Die Sachbearbeiterin legte mir nahe, es doch bei der Rentenversicherung zu versuchen, aber ich war nicht gewillt, diesen Bescheid zu akzeptieren und werde Widerspruch einlegen.
    Es ist mir auch nicht klar, warum der Ärztliche Dienst über das Job Center läuft...ich habe keine Adresse, keinen Ansprechpartner, habe lediglich eine Kopie des Gutachtens von einer DINA4 Seite mit unzureichenden und fehlerhaften Angaben zu meinem Zustand.
    Die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, daß nach einem erstellten Gutachten sofort alle Daten vernichtet werden und ich noch einmal einen neuen Antrag stellen muß. Ist nur seltsam, daß sie meinen neuesten Befund offen in den Akten hatte, obwohl sie mir vorher versichert hat, daß alle Befunde in einem verschlossenen Umschlag an den medizinischen Dienst weitergeleitet werden.
    Das zu den Fakten...Wie gehe ich nun am besten vor? Wer hat Erfahrungswerte? Wer kennt einen Arzt oder Psychologen in Hamburg, der auch die Patientenseite vertritt?
    Ich freue mich auf jede Nachricht!


    Lieben Gruß
    Cornelia

  • Du kannst keinen Widerspruch einlegen. Das Guthaben ist kein Bescheid (Verwaltungsakt). Erst, wenn es aufgrund des Gutachtens zu einem solchen käme (z. B. es ergeht ein Sanktionsbescheid aufgrund der Zustimmung zur Änderungskündigung), dann kannst in Widerspruch gehen und im Rahmen desselben die Aussagekraft und Richtigkeit des Gutachtens anzweifeln.


    Die Beurteilung des Amtsarztes dürfte auf den Krankenakten deiner Ärzte beruhen, denn du hast ja sicherlich eine entsprechende Einverständniserklärung abgegeben, dass der Arzt sich die Unterlagen ansehen kann.