Hallo.
Jetzt hab ich wirklich stundenlang Foren durchsucht und es steht ca. 50/50 bezüglich meiner Frage:
Ich war selbständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Abmeldung meiner Selbständigkeit habe ich der KV nicht sofort gemeldet. Wegen der dann niedrigeren Mindestbemessungsgrundlage habe ich zu viele Beiträge gezahlt (230 Euro), die mir nun zurückerstattet wurden. Wird dies als Einkommen vom Regelsatz abgezogen oder kann ich die Kohle behalten?
Vielen Dank