Rückerstattung KV-Beiträge als Einkommen?

  • Hallo.


    Jetzt hab ich wirklich stundenlang Foren durchsucht und es steht ca. 50/50 bezüglich meiner Frage:


    Ich war selbständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Abmeldung meiner Selbständigkeit habe ich der KV nicht sofort gemeldet. Wegen der dann niedrigeren Mindestbemessungsgrundlage habe ich zu viele Beiträge gezahlt (230 Euro), die mir nun zurückerstattet wurden. Wird dies als Einkommen vom Regelsatz abgezogen oder kann ich die Kohle behalten?


    Vielen Dank

  • Diese Erstattung wird als Sonstiges Einkommen gewertet. Im Gegenzug sind ja die Ausgaben für eine Krankenversicherung bedarfserhöhend. Sofern kein Anderes Einkommen vorliegt, werden lediglich die 30 EUR Versicherungspauschale vom Einkommen bereinigt.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: