Ist das zu Verstehen ????

  • Hallo,


    ich bin verzweifelt und frage euch , wie kann sowas sein ? In der BG bin ich und meine 2 Söhne 18 u. 17 Jahre , bei sind Azubis im 2ten u. 1ten Lehrjahr .Letztes Jahr habe ich eine neue SB bekommen , diese Frau kann Rein u. Check u. WILL !!! absolut gar nix tun und kostet mich den letzten Nerv.
    Ich möchte euch gerne folgendes darstellen, zudem mein jüngerer Sohn letztes Jahr September als Azubi angefangen hat :


    Berechnung mit Hartz4 laut Bescheid ( zudem noch Hartz4 schulden aufgebrummt bekommen ) netto gehalt ist inklusive KG und abzüglich Freibetrag !!!!


    Sohn 18J. Gehalt netto 474,62 Sohn 17J. Gehalt netto 551,50
    Hartz4 127,38 Hartz4 50,50
    gesammt 602,00 gesammt 602,00
    Mietanteil -315,00 Mietanteil -315,00
    Fahrkarten - 76,10 Fahrkarten - 76,10
    gesammt 210,90 - 60,00 = 150,90 !!!! als Lebensunterhalt trotz Arbeit gesammt 210,90 gilt das gleiche


    Da die SB 3 Monate brauchte um den Lohn in den Hartz 4 zu berechnen entstand natürlich eine Unberechtige erhaltene Leistung , die ja , das kennen wir ja alle , selbstverständlich zurück gezahlt werden MUß!!!!!!!!!!!!! Das heißt , meine beiden Jungs müßen noch von den 210,90 die unberechtigte Leistung zurück zahlen vom Sohn 18j. 116,28 euro und vom Sohn 17j. 1102,50 !!!!!!!!!! zusammen 1218,78 , die mit zumutbarer weise !!! in Höhe von 60,00 monatlich ab 1.12.2012 zu zahlen .Kommt es einem Monat zum verzug , muß der gesammte Betrag auf gezahlt werden.


    BERECHNUNG OHNE HARTZ4 !!!!!!!!! und somit natürlich auch keine SCHULDEN !!!

    Sohn 18j. Gehalt netto 482,62 Sohn 17j. Gehalt netto 597,86
    Mietanteil -315,00 Mietanteil -315,00
    Fahrkarte - 76,10 Fahrkarte - 76,10
    Kindergeld 184,00 Kindergeld 184,00
    gesammt 275,52 gesammt 390,76


    FAZIT DER GESCHICHTE IST : HARTZ 4 & ARBEIT BEDEUTET (UNVERSCHULDET) SCHULDEN !!!!! LEBENSQUALITÄT GLEICH NULL
    OHNE HARTZ4 BEDEUTET KEINE SCHULDEN !!!! & EINIGERMA?EN LEBENSQUALITÄT


    DAS SCHLIMME AN DER SACHE IST ; MEINE KINDER MÜßEN IM HARTZ4 BLEIBEN BIS SIE 25 Jahre SIND !!!!!!!!!!!!!
    UND KEINERLEI HILFE IN IRGENDEINER WEISE ZU ERWARTEN !!!!!!!!!!!


    DAS KANN ES DOCH NICHT SEIN ; DAS MEINE KINDER OHNE ARBEIT MEHR GELD HABEN !!!!!!!!! MICH WUNDERTS DAS SIE IMMER NOCH FLEISSIG IN DIE ARBEIT GEHEN . ........................... DANKE FÜRS ZUHÖREN & LESEN !!!!!!!!!

  • Ich verstehe das jetzt nicht so richtig.Wieso müssen deine Söhne im Hartz4 Bezug bleiben bis sie 25 sind? Spätestens wenn sie ausgelernt haben und richtig Geld verdienen fallen sie da raus.Außerdem bestände ja die Möglichkeit eventuell für die beiden Kinder Wohngeld zu beantragen und damit müßten sie gar kein Geld vom JC beantragen.Sie liegen ja mit ihrem Verdienst um einiges über dem Hartz4 Satz.Das sich die Kinder wenn sie eigenes Geld verdienen dann natürlich an den laufenden Kosen beteiligen ist völlig normal.Außerdem erhälst du doch auch noch Kindergeld oder nicht.

  • Ich verstehe das jetzt nicht so richtig.Wieso müssen deine Söhne im Hartz4 Bezug bleiben bis sie 25 sind? Spätestens wenn sie ausgelernt haben und richtig Geld verdienen fallen sie da raus.Außerdem bestände ja die Möglichkeit eventuell für die beiden Kinder Wohngeld zu beantragen und damit müßten sie gar kein Geld vom JC beantragen.Sie liegen ja mit ihrem Verdienst um einiges über dem Hartz4 Satz.Das sich die Kinder wenn sie eigenes Geld verdienen dann natürlich an den laufenden Kosen beteiligen ist völlig normal.Außerdem erhälst du doch auch noch Kindergeld oder nicht.



    Hallo Kitty,
    das ist es ja , ich versteh das ja auch nicht und ich stimme dir vollkommen zu , genau das sind auch meine gedanken . Für mich auch vollkommender blödsinn , denn wie du schon sagst , spätestens , wenn die JUngs ausgelernt haben , sind sie logischerweise draussen aus dem JC . Da mein Sohn 18 geworden ist, somit VOLLJÄHRIG !!! und daher für sich selbst verantwortlich ist , fragte ich nach , ob mein Sohn jetzt aus der BG herausen ist und daher bekam ich die antwort : NEIN MEINE SÖHNE SIND AUTOMATISCH BIS 25 IN DER BG MITDRINNEN !!! Wohlgemerkt , meine Söhne haben NIE irgendetwas was beantragt !!! und schon garnicht JC !!! Natürlich liegen die Jungs über den Hartz 4 Satz , darum hoffte ich das die Jungs somit draussen sind , aber NEIN wie Du siehst KITTY und darum , weil die Jungs JC sind bekommen Sie auch kein Wohngeld . Sicher bekommen die Jungs Kindergeld und beteiligen sich seit sie angefangen haben zu Arbeiten an die laufenden Kosten , das ist nicht das Problem .
    Aufjeden Fall kann das Alles nicht mit rechten Dingen zugehn , entweder die SB hat einen riesigen Fehler gemacht oder keine Ahnung schieß mich Tot ..............gibt für mich keinen Sinn und ist auch nicht Nachvollziehbar werde nicht Schlau daraus . Habe das ganze zur Überprüfung abgegeben und bin mal gespannt was dabei rausskommt bei dieser ganzen Angelegenheit .
    Dir Kitty , danke ich für deinen Kommentar ! vielleicht liest man sich wieder .

  • Sicher gehören deine Söhne, praktisch bis zum 25 Jahr zu deiner BG, solange sie bei dir mit wohnen.Allerdings sobald sie genügend Geld verdienen, um ihren Unterhalt zu decken, fallen sie aus der BG raus und müssen mit ihrem Einkommen, auch nicht für dich aufkommen.Ihr würdet dann eine HG bilden.Solltest du unbedingt, notfalls mit Anwalt prüfen lassen, denn bei meinem Sohn war es auch so, das er bei uns rausfiel als er gelernt hat und Wohngeld bekommen hat und er bekam weniger Ausbildungsgeld als deine Kinder.

  • Sicher gehören deine Söhne, praktisch bis zum 25 Jahr zu deiner BG, solange sie bei dir mit wohnen.Allerdings sobald sie genügend Geld verdienen, um ihren Unterhalt zu decken, fallen sie aus der BG raus und müssen mit ihrem Einkommen, auch nicht für dich aufkommen.Ihr würdet dann eine HG bilden.Solltest du unbedingt, notfalls mit Anwalt prüfen lassen, denn bei meinem Sohn war es auch so, das er bei uns rausfiel als er gelernt hat und Wohngeld bekommen hat und er bekam weniger Ausbildungsgeld als deine Kinder.




    Intressant was du schreibst , werde ich mir merken , danke .Das wird aufjedenfall geprüft . Aber das mit deinem Sohn , ist doch auch der Hammer , des versteh ich auch nicht .Wieso fliegt dein Sohn raus aus eure BG obwohl dein Sohn weniger Azubigeld hat , als meine Jungs und die fliegen nicht raus aus unsrer BG .Ich hoffe du hast dich dagegen gewährt , mit erfolg ? oder was ist daraus geworden ?

  • Und wo, um Himmels Willen, ist solch eine Miete angemessen?


    Die Berechnungen sehen in etwa so aus:


    18jähriger:
    299 Euro RS
    315 Euro Mietanteil
    ------------------
    614 Euro Bedarf


    474,62 Euro Lohn
    - ca. 221 Euro Freibetrag
    184 Euro Kindergeld
    -------------------
    437,62 Euro Einkommen


    = 176,38 Euro ALG 2


    17jähriger:


    287 Euro RS
    315 Euro Mietanteil
    -----------------------
    602 Euro Bedarf


    551,50 Euro Lohn
    - 241 Euro Freibetrag
    184 Euro KG
    -------------
    494,50 Euro Einkommen


    = 107,50 Euro ALG 2


    Damit gehörten natürlich beide noch zur Bedarfsgemeinschaft.


    Deine obige Berechnung, dass die Söhne ohne ALG 2 mehr hätten, stimmt so nicht, weil du in der ersten Berechnung das Kindergeld nicht mit reinnimmst, während du das bei der zweiten Berechnung tust. Das Kindergeld haben deine Kinder aber so oder so zur Verfügung. Entsprechend geringer ist ja der ALG 2 Zuschuss.

  • Turtles Rechnung ist bis auf eine Kleinigkeit richtig, die Änderung:


    Der Freibetrag, den Turtle jeweils ermittelt hat, ist der Grundfreibetrag von 100€ plus der Selbstbehalt vom jeweiligen Brutto (hochgerechnet), ABER
    beiden Kindern steht mehr als der Grundfreibetrag zu!
    Da alleine die Fahrtkosten 76,10€ betragen, ist nicht der Grundfreibetrag von 100€ anzusetzen, sondern jeweils:
    76,10€ Fahrtkosten
    30,00€ Versicherungspauschale
    15,33€ Werbungskostenpauschale
    = 121,43€, hier kommt jetzt jeweils der Selbstbehalt hinzu. Damit erhöht sich der ALGII-Anspruch jeweils um 21,43€ je Monat.
    Diese Beträge müssen selbstverständlich auch für die Vergangenheit, somit geringere Rückzahlung, berücksichtigt werden.


    Gruß
    Ernie


    P.S.
    Weiterhin muß per Bescheid überprüft werden, ob geringere Mietkosten in die Rechnung der Kinder eingefügt wurden. Ob angemessene Miete oder gekürzte Miete ist hier die Frage (die 315€ pro Person)

  • Hallo ,


    die Hartz 4 Berechnung , da sind schon die Freibeträge und das Kindergeld mit dabei , habe gleich die Endsumme genommen .1 Sohn H4 = 127,38 2Sohn H4 = 50,50 was die Jungs von Hartz 4 noch bekommen .Allerdings ist der Freibetrag weit unter dem Kindergeldbetrag !!! Das was IHR berechnet habt , so sollte es aussehn , was auch für mich nachvollziehbar ist .Wegen dem Freibetrag hab ich mich schon auf Teufel komm raus gestritten mit der SB , ihr letzter Satz war :tut mir leid der Computer spuck mir nix aus , daher ist von unserer seite her alles erledigt von uns bekommen sie nix !!! ich ?????


    Die Kaltmiete beträgt für einen 3 Personenhaushalt 675 euro !!! ( also zumindest bei uns in Bayern ) Also 675 KM & 270 NB = 945 WM :3 = 315 p.P.
    Die Jungs haben Brutto 1Sohn: 500 (die SB berechnet 560 , warum auch immer ) 2Sohn : 750 euro .


    Danke das Ihr da seit und mit mir quatschen tuts , so fühle ich mich nicht ganz so allein mit dem ganzen SCHEIß H4 und es ist sehr Intressant euer wissen , danke !


    Lg Mai