Der Sachverhalt ist folgender:
Im September zog ich,33 Jahre, nach der Trennung von meiner Freundin und den damit verbundenen Auszug aus ihrer Wohnung in ein möbiliertes Zimmer bei meiner Mutter! Da meine Mutter die jetzige Wohnung schon vor meinen Einzug in diese von der Stadt zum 31.1 2013 gekündigt wurde von Vermieterseite(Stadt) wurde ein befrister Untermietvertrag zwischen mir und meiner Mutter abgeschlossen! Hartz4 sowie Kosten für Unterkunft und Wohnung wurden auch von dem Amt hier bewilligt. Die neue Wohnung meiner Mutter fällt dementsprechend kleiner aus und ich kann und würde selbst wenn sie es von der Größe her zulassen würde nicht dort einziehen wollen!
Der Wohnungsmarkt hier im Landkreis Ludwigsburg (direkt neben Stuttgart gelegen) ist aber sehr eng, (selbst bekannte Paare doppelverdiener die ich kenne suchen seit Jahren nach bezahlbaren Wohnraum) so das ich selber noch nicht fündig wurde. Ich habe nun die Möglichkeit zu einer langjährigen Freundin in deren Haus als Untermieter für das Dachgeschoss 2 Zimmer einzuziehen!
Meine Frage nun kann ich Umzugskosten geltend machen? (welche nicht allzuhoch ausfallen würden dazu etwas weiter untern mehr), da zur Vermeidung der Obdachlosigkeit der Umzug nötig ist!
Da ich wie oben bereits erwähnte in einem möblierten Zimmer wohne würden sich die Umzugskosten auf Bahnfahrtskosten von circa 30 euro sowie des Versendens des Umzugsguts (3Koffer/Reisetaschen voll mit Kleidung, circa 1 Reisetasche mit Aktenordnern und Bilderalben 1 Pc mit Monitor und Drucker sowie 1 Fernseher (81cm) beschränken!
Die Entfernung des Umzugs beträgt circa 200km