Maßnahme vor Leistungsbeginn

  • Hallo,


    ich habe im November 2012 Alg.2 beantragt und eine 3monatige Sperre bekommen und beziehe erst ab 01.02.2013 Leistungen. Ich verfüge über keinerlei Einkommen bis dahin und bin auch nicht krankenversichert. Nun wurde ich Anfang Januar vom Jobcenter in eine Maßnahme gesteckt - 10 Monate Bewerbungstraining.


    Ist es rechtens, dass man mich vor Leistungsbeginn in eine Maßnahme steckt? Für den Fall, dass ich mich auf dem Weg dahin oder dort verletzte, wer kommt für die Krankenkosten auf?

  • Beim ALG 2 gibts keine Sperren, nur Sanktionen. Und da gibts verschiedene Varanten. Unter 25jährige bekommen z. B. 3 Monate lang keine Leistungen ausbezahlt, aber die Miete wird trotzdem noch bezahlt. Erst bei der zweiten Sanktion fällt auch die Mietzahlung weg. Was ist jetzt genau bei dir los? Solange du auch nur irgendwas vom Jobcenter bekommst (sei es die Miete, sei es die Krankenversicherung...) bist du ALG 2 Empfänger. Und dann riskierst du mit deiner Maßnahmeverweigerung die nächste Sanktion.