Berechnung von Krankengeld/Lohnfortzahlung bei Minijob

  • Hallo,


    ich habe mich heute hier angemeldet in der Hoffnung hier Hilfe zu finden.


    Und zwar habe ich folgendes Problem : Ich habe einen Minijob , habe im Dezember nur 2 Tage a 6 Stunden arbeiten können und war dann vom 7.-24.12 krankgeschrieben. Mein Stundenlohn beträgt 7,-€. Für Kranktage werden immer nur 2,5 Stunden pro Tag gemeldet damit man nicht über die 400,-€ kommen kann.
    Nun kommt bei mir ein Krankengeld /Lohnfortzahlung in Höhe von 346,50€ raus.


    Berechnung : 2 Tage a 6 Stunden x 7,-€ Stundenlohn = 84,-€
    15 Tage a 2,5 Stunden x 7,-€ Stundenlohn = 262,50€


    Heute nun war das Geld auf meinem Konto, allerdings nur 263,10€ , es fehlen also ganze 83,40€
    Daraufhin rief ich in der Personalabteilung an und fragte wie das zustande kommt, worauf mir geantwortet wurde das die 2,5 Stunden die gemeldet werden nur eine fiktive Zahl sei. In Wirklichkeit würde Krankengeld, sowie auch Urlaubsgeld bei Minijobbern (auch im Sommer wunderte ich mich schon über zu wenig Geld) anders berechnet wird, nämlich so :
    Summe des Gehaltes der letzten 3 Monate geteilt durch 78 (man würde pro Monat mit 26 Tagen rechnen).


    Meine Frage ist nun ob dies wirklich so seine Richtigkeit hat. Es kann doch nicht sein das bei Minijobbern das Krankengeld und Urlaubsgeld, sprich Lohnfortzahlung in beiden Fällen, je nach Mitarbeiter unterschiedlich hoch ist...je nachdem wie der jeweilige Mitarbeiter in den letzten 3 Monaten eingesetzt wurde. Soll das wirklich so richtig sein?
    Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.


    LG hk.wb63

  • Das ist offenbar so richtig:


    "Eine einfache Methode ist in diesem Zusammenhang die Ermittlung des Durchschnitts der Leistungsentgelte pro Arbeitstag der letzten drei Lohnabrechnungszeiträume. Das Ergebnis können Sie mit der Zahl der wegen Krankheit ausgefallenen Arbeitstage multiplizieren."


    http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1707_entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall-so-rechnen-sie-richtig/

  • Bei der Durchschnittsrechnung ist allerdings zu beachten, der die Grundlage der Durchschnittserrechnung auch bei der Ermittlung des Krankengeldes durchgeführt wird!


    Wenn also mit 6 Wochenerwerbstagen der Durchschnittswert ermittelt wird (wie im vorliegenden Fall), dann muß bei der wegen Krankheit ausgefallenen Tage auch jeder Samstag berücksichtigt werden, selbst wenn samstags nie gearbeitet wird.
    Wenn der Durchschnittswert auf 6-Tage-Woche ermittelt wird, gilt das Krankengeld auch für eine 6-Tage-Woche
    Wenn der Durchschnittswert auf 5-Tage-Woche ermittelt wird, gilt das Krankengeld auch für eine 5-Tage-Woche


    Ich würde dem TE raten, die Durchschnittsermittlung einzufordern und die bezahlten Krankheitstage zu überprüfen.
    Einen Durchschnitt von 6 Tagen zu ermitteln (damit der Betrag gering ist) und nur 5 Tage zu bezahlen grenzt schon an Betrug, das ist nämlich vorsetzlich!


    Gruß
    Ernie


    Im vorliegenden Fall ist auf 6-Tage-Woche der Durchschnitt ermittelt worden!

  • Ich danke euch für die Antworten. Dann scheint das also wirklich so richtig zu sein und man hat einfach Pech gehabt wenn man in den letzten 3 Monaten zum Beispiel selten eingesetzt wurde weil der Bedarf nicht da war. Bin noch weiterhin krankgeschrieben bis vorerst 1.2. , dann weis ich ja was mich erwartet. Da ich ja nun im Dezember so wenig Krankengeld erhalten habe wird es also für diesen Monat noch weniger werden. Als Minijobber ist man doch irgendwie immer am A.... :(