Hallo,
ich habe für meine Kinder Umgangskosten beantragt, also für die Wochenenden und Ferientage die sie bei bei mir verbracht haben. Meine Ex hat diese Tage auch bestätigt. Pro Kind wurden ja, rückwirkend zum 1.1.2011, 8,37€ (251€ : 30 Kalendertage = 8,37€ ,entsprechend dem Alter meiner Kinder) als Wert fest gelegt. Nun hat der gute Mann alle bestätigten Tage frei Schnauze auf viele Monate aufgeteilt, mich mit Unmengen von Bescheiden überhäuft, in denen er diese Zeiten als Bedarfsgemeinschaft und dieses Geld als Einkommen der Kinder berechnet hat. Folglich wurde es von meinem Bedarf abgezogen.
Nun meine Frage: Ist das so zulässig ? Am Ende bleibt nämlich nur die Hälfte übrig, hab also rechnerisch nur für 1 Kind diesen erstattungsfähigen Betrag von 8,37€ bekommen.
Ein Widerspruch gegen diese Verrechnung wurde lapidar abgelehnt.
Ich möchte gern einen Überprüfungsantrag stellen, weiß aber überhaupt nicht wie ich den Begründen soll, ob ich da eine reale Chance habe.
Leider hab ich auch in der ganzen Flut von Berichten kein Urteil, oder Ähnliches gefunden um der Sache etwas Nachdruck zu verleihen.
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen...
viele Grüße und vorab herzlichen Dank.