Temporäre Abmeldung bei ALG I

  • Hallo,


    ich habe einen Marathon mit diversen Mitarbeitern der AfA hinter mir, die alle etwas anderes sagen und bin nun ziemlich verwirrt.


    Zur Vorgeschichte: Ich habe die letzten 4 Monate ALG I bezogen und dann eine selbständige Tätigkeit aufgenommen, woraufhin ich einen Aufhebungsbescheid für den Bezug von ALG I erhielt. Und das, obwohl ich zwischenzeitlich noch nachträglich schriftlich mitgeteilt hatte, dass meine selbständige Tätigkeit nicht mehr als 15 h in der Woche beträgt. Daher habe ich mich heute nochmals persönlich arbeitslos gemeldet und meine selbständige Tätigkeit als Nebeneinkommen angegeben, in der Hoffnung, dass ich nun wieder ALG beziehe.


    Ich habe gehört, dass man sich trotz Bezug von ALG I temporär abmelden kann, um ein Projekt anzunehmen.
    Da ich zum ersten Mal als Selbstständige arbeite, ist mir nicht klar, ob dieses Vorgehen überhaupt ratsam ist.
    Folgendes ist mir unklar:


    1) Wie genau muss ich mich temporär abmelden?


    2) Soweit ich weiß, zählt da nur die wöchentliche Arbeitszeit (max. 14,9 h), nicht der Verdienst - ist das korrekt?


    3) Wie oft kann ich mich max. temporär abmelden? Riskiere ich durch wiederholtes abmelden negative Folgen?


    4) Bin ich in der Zeit der Abmeldung kranken - und rentenversichert?


    5) Falls ich nicht KV- und RV-versichert bin: ist es dann nicht ein irrsinniger bürokratischer Aufwand, sich für ein paar Wochen freiwillig selbst zu versichern, und danach dann wieder über die Afa? Hat da jemand schon Erfahrungen damit gemacht?


    6) Ich habe ein Formular erhalten zur Erklärung zu selbständiger Tätigkeit, in dem ich jeden Monat mein Einkommen angeben soll. Gilt es hier besondere Fallstricke zu beachten?


    7) Ich habe zur Zeit keine Aufträge in Sicht, ergo kein Einkommen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mich wieder komplett arbeitslos melde, ohne jeden Monat den bürokratischen Ritt mit den Einkommensnachweisen zu erbringen? Mein ALG-Anspruch reicht noch für 8 Monate.


    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


    Ganz herzlichen Dank für Eure Mühe im Voraus!


    Sabine

  • 2) Ein Verdienst über 165 € wird angerechnet.
    4) Nein. Auch nicht über die Berufsgenossenschaft unfallversichert.
    5) KV: In manchen Fällen wirkt der Schutz 4 Wochen nach, aber ohne Krankengeldbezugsmöglichkeit. Für den Rest kannst du dich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Wende dich an die Krankenkasse. RV: Nachzahlung ist für fehlende Monate des laufenden Jahres bis 31.03. des Folgejahres möglich. Antrag bei der RV. Für durch von ALG 1 angebrochene Monate ist es nicht möglich den Rest draufzulegen. Hier am besten durch die Agentur für Arbeit "arbeitslos ohne Leistung" nachtragen lassen, um Lücken zu vermeiden. Nachzahlung ist für jeden Monat zwischen ca. 80 € bis ca. 1100 € frei wählbar. Klotzen natürlich besser als kleckern.
    Die Antworten auf andere Fragen weiss ich nicht.

  • Hallo,


    ganz herzlichen Dank für Deine Antworten, sie helfen auf jeden Fall schon mal weiter.


    Eine Frage zu folgendem Hinweis von Dir:
    Hier am besten durch die Agentur für Arbeit "arbeitslos ohne Leistung" nachtragen lassen, um Lücken zu vermeiden.


    Wo soll die AfA das denn eintragen?


    Viele Grüße und guten Wochenstart,
    Sabine