Selbstbehalt / Mietwert

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe mir kann hier jemand meine Frage beantworten, denn nach langer Suche im Netz habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.

    Folgender Sachverhalt:


    Ich bin gegenüber meiner beiden Kinder 5 und 12 Jahre unterhaltspflichtig und bezahle monatlich einen vom Jugendamt titulierten Unterhalt von 860 Euro (128%).


    Da ein Kind im Januar nun 12 Jahre alt geworden ist, verlangt meine geschiedene Frau mehr Unterhalt.


    Ich zahle gerne und bereitwillig Unterhalt,aber ich muss auch noch leben können.


    Ich lebe seit der Scheidung in unserem zusammen gebauten Einfamilienhaus alleine und hierfür wird mir ein ortsüblicher Wohnwert von 1400,00 Euro als Einkommen angerechnet.


    Bei der Scheidung musste ich meine Frau mit einem Geldbetrag ausbezahlen, für den ich einen Kredit aufnehmen musste.
    Dieses Geld hatte sie damals zum Hausbau beigesteuert.
    Die Raten bestehen hauptsächlich aus Zinsen und minimalster Tilgung.


    Wenn ich von meinem Nettoeinkommen die private Krankenversicherung,die Zinsen für den Kredit,
    eine pauschale berufliche Aufwendung und den Kindesunterhalt abziehe dann bleiben mir lediglich
    ca. 750 Euro zum Leben übrig.


    Der Selbstbehalt liegt in meinem Fall ab 2013 bei 1000 Euro.


    Nun zu meiner Frage:


    Wird der Wohnwert (1400 Euro) noch einmal zu dem Betrag der mir zum Leben bleibt (750 Euro)
    dazugerechnet oder zahle ich bis heute schon zuviel Unterhalt weil mir nicht einmal der Selbstbehalt bleibt?



    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

  • Hallo,


    m.M.n. rechnest Du falsch.


    Du musst den Wohnwert dem Netto-EK hinzu rechnen. Darum wird dieser ja ermittelt Dann ziehst Du die PKV, die Zinsen für das Darlehen, berufsbedingte Aufwendungen und den Kindesunterhalt ab. Solltest Du dann unter den SB von 1.000€ fallen, könntest Du versuchen, den KU anpassen zu lassen.


    Schau mal in den Leitlinien Deines zuständigen OLG unter Punkt 5 nach. Das OLG Hamm schreibt da folgendes:


    Zitat

    5.1 Der Vorteil des mietfreien Wohnens im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung - Wohnvorteil - ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens wie Einkommen zu behandeln.


    Dem entgegensetzten kannst Du dann die Zinsen für das Darlehen, was Du in Deiner Berechnung auch tust, aber ohne den Wohnwert zu berücksichtigen.


    Also Netto-EK plus Wohnert, und dann bereinigen.


    LG chico

  • Hallo,


    danke schon einmal für die erste Antwort.


    Der Wohnwert wird bei der Berechnung des Unterhaltes schon einmal zum Netto-EK dazugerechnet, hieraus ergibt sich ja der der Unterhalts-Prozentsatz von 128%.


    Ich würde das sehr ungerecht finden, wenn der Wohnwert jetzt noch einmal als quasi Selbstbehalt zu dem dazu gerechnet wird, was mir zum Leben bleibt.
    Denn von dem Wohnwert kann ich ja nicht herunterbeissen und mir nichts zum Anziehen kaufen.


    Gibt es eine Möglichkeit den Wohnwert zu verringern weil die 150qm Wohnfläche nicht komplett von mir genutzt werden?


    Es werden vielleicht jetzt Stimmen laut die sagen...verkaufe doch das Haus...aber das möchte ich nicht, denn meine Kinder sind oft bei mir
    und es ist auch ihr eigentliches Zuhause in dem jedes sein eigenes Kinderzimmer hat.


    Danke und LG

  • Hallo,


    Zitat

    weil die 150qm Wohnfläche nicht komplett von mir genutzt werden?


    Wer nutzt denn die Wohnfläche noch?


    Zitat

    Denn von dem Wohnwert kann ich ja nicht herunterbeissen und mir nichts zum Anziehen kaufen.


    Das nicht, aber Du sparst dadurch den Mietzins welcher in Deinem SB berücksichtigt ist. Im Gegenzug mindert der Darlehnszins den Wohnvorteil.


    LG chico

  • Hallo,
    ich wohne alleine in meinem Einfamilienhaus.
    Zwei Räume stehen komplett leer und wie gesagt die Kinder haben jeweils ihr Kinderzimmer behalten.


    Ich habe mir soeben die neuen Richtlinen der Düsseldorfer Tabelle 2013 durchgelesen:


    Zitat

    Zum Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen: Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 800 Euro, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.000 Euro. Hierin sind bis 360 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.200 Euro. Darin ist eine Warmmiete bis 450 Euro enthalten.



    Ich verstehe das so:


    In dem Selbstbehalt sind als pauschale 360 Euro Warmmiete enthalten.
    Das heisst dann doch dass mir zum Leben dann mindestens 640 Euro bleiben müssen.


    Warum sollen dann bei mir die vollen 1400 Euro Wohnwert angerechnet werden?


    Danke und LG

  • Hallo,


    Zitat

    Warum sollen dann bei mir die vollen 1400 Euro Wohnwert angerechnet werden?


    Die 1.400€ werden nicht voll angerechnet. Angerechnet wird... 1.400€ minus Zinsbelastung. Die Differenz dazu ist unterhaltsrelevantes Einkommen.


    LG chico

  • Hallo,


    wenn ich jetz alles richtig verstanden habe ergibt sich folgendes:


    Kindesunterhalt:


    Nettoeinkommen + Wohnwert = Nettoeinkommen gesamt


    Nettoeinkommen gesamt - PKV - Zinsbelastung - pauschale Aufwendungen = Betrag der zur Festlegung aus der Düsseldorfer Tabelle relevant ist



    Selbstbehalt:


    Nettoeinkommen - PKV - pauschale Aufwendungen - Kindesunterhalt + Wohnwert - Zinsbelastung = Selbstbehalt



    ist das so richtig ?


    wie gesagt fair finde ich das nicht, dass der wohnwert bei der berechnung des kindesunterhaltes und dann noch einmal (abzüglich Zinsbelastung) als Selbstbehalt angerechnet wird.
    Deswegen bleiben mir trotzdem nur 750 Euro zum Leben übrig.


    Was gelten denn genau als pauschale Aufwendungen bzw. was kann noch als Abzug bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht werden ?


    LG und danke