Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand meine Frage beantworten, denn nach langer Suche im Netz habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin gegenüber meiner beiden Kinder 5 und 12 Jahre unterhaltspflichtig und bezahle monatlich einen vom Jugendamt titulierten Unterhalt von 860 Euro (128%).
Da ein Kind im Januar nun 12 Jahre alt geworden ist, verlangt meine geschiedene Frau mehr Unterhalt.
Ich zahle gerne und bereitwillig Unterhalt,aber ich muss auch noch leben können.
Ich lebe seit der Scheidung in unserem zusammen gebauten Einfamilienhaus alleine und hierfür wird mir ein ortsüblicher Wohnwert von 1400,00 Euro als Einkommen angerechnet.
Bei der Scheidung musste ich meine Frau mit einem Geldbetrag ausbezahlen, für den ich einen Kredit aufnehmen musste.
Dieses Geld hatte sie damals zum Hausbau beigesteuert.
Die Raten bestehen hauptsächlich aus Zinsen und minimalster Tilgung.
Wenn ich von meinem Nettoeinkommen die private Krankenversicherung,die Zinsen für den Kredit,
eine pauschale berufliche Aufwendung und den Kindesunterhalt abziehe dann bleiben mir lediglich
ca. 750 Euro zum Leben übrig.
Der Selbstbehalt liegt in meinem Fall ab 2013 bei 1000 Euro.
Nun zu meiner Frage:
Wird der Wohnwert (1400 Euro) noch einmal zu dem Betrag der mir zum Leben bleibt (750 Euro)
dazugerechnet oder zahle ich bis heute schon zuviel Unterhalt weil mir nicht einmal der Selbstbehalt bleibt?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.