hallöchen ich wohne seit drei jahren mit meinen zwei kindern in einer vierraumwohnung von 74 quadratmetern und einer miete von 525 euro warm vor einem jahr zog mein ehemann mit ein und nun ist ein umzug aus unserer sicht zwingend notwendig da wir ganz arge ,nachgewiesene probleme mit zwei nachbarparteien haben:(vorsätzliche körperverletzung an unserer tochter die zur anzeige gebracht wurde, stressverursachender lärm nach 22 uhr, ausgesprochene morddrohungen und beleidigungen, etc.) die arge genehmigt aber nur eine andere wohnung wenn die miete dieselbe ist. (hab im gesetz gelesen das sie das nur machen wenn ein umzug nicht notwendig ist) da die wohnungsgesellschaft aber nicht reagiert weil die alleinerziehenden frauen mit jeweis 3 und 4 kindern versprechungen gemacht haben (die nicht gehalten wurden) oder wahrscheinlich keine andere wohnung bekommen keine ahnung,bleibt uns doch nichts anderes übrig als auszuziehen zumal unsere kinder gar nicht mehr zum spielen raus gehen aus angst. Nun weiß ich einfach nicht mehr weiter ich will nur das beste für meine kinder.
Wir haben uns eine wohnung angesehen die 90 quadratmeter hat und 634 euro kostet die wurde knallhart abgelehnt obwohl sie voll im rahmen läge. Oder irre ich mich hier völlig dann helft mir mal bitte
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Eure Gründe sind eben nicht hinreichend wichtig im sozialrechtlichen Sinne, denn es sind private Gründe. Gegen Gewalt kann man privatrechtlich vorgehen, sei es mit Unterlassungsverfügungen, sei es über den Vermieter usw. Das ist nunmal alles kein Grund fürs Jobcenter, den Umzug als notwendig zu erachten. Und zieht ihr ohne wichtigen Grund um, dann gibt es eben maximal nur die Miete, die die bisherige Wohnung kostet.
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hm...aber ich hab im sgb gelesen das die gründe für einen notwendigen umzug ,gesundheit und auch nicht klärbarer ärger mit den nachbarn sein darf trotzdem lehnen sie es ab
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hm...aber ich hab im sgb gelesen das die gründe für einen notwendigen umzug ,gesundheit und auch nicht klärbarer ärger mit den nachbarn sein darf
Dann zeig mir mal bitte die Stelle im SGB wo das steht!
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Ich glaube, GG wollte wissen, wo das im GESETZ steht. Und nicht lesen, was ein vermeintlicher Experte für richtig hält.
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