Hallo lieben Forengemeinde,
laut meines Scheidungsbeschlusses wurde mein ExMann verpflichtet, ab dem 01.01.2007 monatlich Euro 14 Unterhalt an mich zu zahlen.
Bei der Berechnung der Regelleistung wurden aber Euro 164 monatlich zugrunde gelegt.
Kann ich mit einer Nachzahlung und wenn ja, für maximal wie viele Monate rückwirkend rechnen?
Wer kennt sich aus?
LG