Berechnung Kita Beitrag was ist abzugsfähig ?

  • Moin,


    ich weiß leider nicht ob ich hier bei Familienförderung richtig poste aber finde leider keinen besseren Ort.


    Folgende Situation, ich bin Vollzeit Berufstätig meine Freundin übt seit 02.01. einen 450 € Job aus, Krankenversichert ist Sie Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung wo Sie monatlich 150 € zahlt.


    Meine Frage ist werden die 150 € bei der Berechnung des Kita Beitrages abgezogen oder nicht, da sie ja effektiv somit nur 300 € Ihres Lohns zu verfügung hat.


    Ich habe den Gesetzestext der Stadt Kiel unten verlinkt, leider werde ich daraus nicht wirklich schlau, ich hoffe ihr könnt helfen.


    http://www.kiel.de/leben/kinder/kitas/service/gebuehren.php


    Danke dafür vorab.

  • Hallo,


    ich habe ebenfalls eine Frage zur Berechnung des KiTa Beitrages. Und auch ich habe keinen besseren Ort gefunden :-). maybee007, ich hoffe, du hast mittlerweile eine Lösung zu deinem Problem gefunden.


    Zu meiner Situation: Ich nutze eine betriebliche Altersvorsorge, bei der von meinem Brutto Gehalt ein bestimmter Betrag abgezogen wird, sogenannte steuerfreie Bezüge. Dadurch ergibt sich ein niedrigeres Steuer-Brutto.


    Meine Frage lautet: Wird zur Berechnung des KiTa Beitrages mein "noramles" Bruttogehalt angesetzt (also inkl. dem bestimmten Betrag) oder das Steuer-Brutto (das ja niedriger ist, da exkl. bestimmten Betrag)?


    Hat hier jemand Erfahrung damit und kann mir weiterhlefen? Ich habe schon mit der Sachbearbeiterin im Jugendamt telefoniert, die weiß es aber selber nicht :confused:


    Was ich weiß ist das hier: [URL='http://www.duesseldorf.de/jugendamt/fam/kibe/kita/kita800.shtml']


    Da steht unter § 5 welche Einkünfte betrachtet werden, aber leider nicht, ob steuerfreie Bezüge inklusive oder exklusive sind.


    Ich freue mich über jegliche Hinweise!


    DANKE und schönes Wochenende

  • Meines Wissens kommt es drauf an, welche Unterlage als Nachweis gefordert wird. Auf der Lohnabrechnung steht das Gesamtbrutto (incl. steuerfreie Zuschläge für Betriebsrente, Sontags-, Feiertags- und Nachtarbeit), auf der jährlichen Mitteilung an das Finanzamt und auf dem Ergebniss der Steuererklärung nur das Steuerbrutto.
    Im Gegensatz zur Steuer bedeuten bei Entgeldumwandlung wie bei dir die auch eingesparten Sozialversicherungsbeiträge allerdings entsprechend geringere Gegenleistungen ! Also weniger Rente, ALG 1, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld usw. Wenn hier noch eins ins andere greift.........