Elterngeld Bemessungszeitraum

  • Hallo,


    ich als Vater hatte vor zwei Partnermonate Elternzeit zu nehmen. Dafür hatte ich mir die Lebensmonate 13 und 14 ausgesucht.
    Allerdings habe ich mein Studium erst zwei Monate vor der Geburt unseres Kindes abgeschlossen und angefangen zu arbeiten.
    Während des Studiums hatte ich keinen Verdienst außer Bafög.


    Zum Zeitpunkt der geplanten Elternzeit beziehe ich dann schon länger als 12 Monate ein Gehalt. Der Bemessungszeitraum sind ja nun leider die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes.


    Leider sind die 300€ Mindestsatz bzw. das mir zustehende Elterngeld zuwenig als dass ich mir die Elternzeit erlauben könnte.


    Gibt es vielleicht irgendwelche Tricks oder sonstiges um den Bemessungszeitraum zu verschieben.
    Oder gibt es Klagen/Urteile oder sonstige Bestrebungen an diesem Thema etwas zu ändern?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Gruß JayJay

  • Hallo JayJay,


    ich werde mich nicht daran beteiligen, wenn jemand der Sozialstaat besch**ßen will.


    Der Bemessungszeitraum sind nun mal die 12 Monate vor der Geburt.


    Du wirst Dich mit den 300e zufrieden geben müssen.


    LG

  • Hi,


    dass hat doch nichts mit besch**ßen zu tun.
    Das Elterngeld ist dafür da um den Elternteilen zu ermöglichen die Erziehung mitzuerleben.
    Und um den Lebensstandard bezahlen zu können wird das Elterngeld Prozentual vom Nettogehalt berechnet.
    Mein Fall ist hier ein Grenzfall.
    Meiner Meinung nach ist hier das Gesetz Lückenhaft. Und verweigert mir genau das zu tun wofür das Gesetz eigentlich da ist.


    Gruß JayJay

  • Hallo zusammen,
    wollte mich auf der Suche nach näherer Info bzw. Urteilen hier anschließen.
    Meine Situation entspricht der von JayJay, ich sehe hier ebenfalls eine Ungleichbehandlung bzw. benachteiligung, weil die Höhe der Entgeltersatzleistung im Bezugszeitraum (13.+14. Mon.), nachdem man bereits 12 Monate ein "normales" Einkommen hatte, in keinem Verhältnis zum erarbeiteten Standard darstellt. Wobei das Elterngeld es ja ermöglichen soll, dass beide Elternteile sich die Zeit für die Familie nehmen können sollten.
    Das man mit 300,-€ nicht einmal die Miete bezahlt kriegt und unabhängig davon unter der Bedarfsgrenze, vgl. Bezug von ALGII Empfängern, liegt, macht es jedem Papi, der frisch aus dem Studium, vll. noch mit einem Haufen Schulden (Studiengebühren, BaFöG, etc.) kommt, nahezu unmöglich sich diese Auszeit für die Familie zu nehmen.


    chico

    Zitat

    Der Bemessungszeitraum sind nun mal die 12 Monate vor der Geburt.


    Man muss sich ja nicht mit allem zufrieden geben was einem vorgesetzt wird.


    Gruß roko

  • Man muss sich ja nicht mit allem zufrieden geben was einem vorgesetzt wird.


    Gesetz ist erst mal Gesetz. Da kommt Behörde und Richter nicht dran vorbei. Wenn du aber das Gesetz ungerecht findest, kannst du ja den langen steinigen Weg bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

  • Hallo JayJay,


    ich hole mal den Thread aus der Versenkung, da ich genau vor dem gleichen Problem wie du stehe. Wie ist es für dich ausgegangen? hast du eine Möglichkeit gefunden das Elterngeld zu erhöhen?


    Gruß

    Dude1337